Dies ist eine Diskussion zu BGB Klauselverbot in AGB`S innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| BGB Klauselverbot in AGB`S Ein Unterrichtsvertrag ist ein Dienstvertrag. Wenn in diesem Unterrichtsvertrag stehen würde, dass dieser unbefristet läuft und AGB`s enthält - also einen vorgefertigten Text - dann können einzelne Klauseln für unwirksam erklärt werden. Z.B.: Thema Kündigungsfristen: Das Honorar wird als Jahresgebühr berechnet und zu 12 gleichen Raten bezahlt. Also ist die zahlungsweise monatlich. Der Vertrag kann mit einer 3 monatigen Frist zum 30.4., 31.9., und zum 31.12. gekündigt werden. Also läuft der Vertrag mindestens 4 Monate und man kann somit nur eine 6 wöchige Kündigunsfrist anbieten. Folge ist, dass die Kündigungsklausel unwirksam wird und man immer zum 15. jeden Monates kündigen kann. Eine freie Gesaltung des zivilrechtlichen Vertrags gibt es somit nicht (mehr)? Oder ist da ein Denkfehler? ![]() mfg |
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