Dies ist eine Diskussion zu Bahn Beschwerden innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Bahn Beschwerden im letzten Sommer fuhr ich mit meiner Familie und Freunden mit dem Nachtzug (Bett- und Liegeplätze im eigenen Abteil)von Bonn nach Florenz. In Mailand mussten wir überraschend aussteigen, weil der Zug nicht weiter fuhr. Das Personal verabschiedete sich mit den Worten, wir können jeden beliebigen Zug zur Weiterfahrt benutzen. Das im Preis enthaltenen und zugesagte Frühstück fiel ebenfalls aus. Da wir Fahrkarten mit Zugbindung hatten, mussten wir die Weiterfahrt in überfüllten Zugen (Auguast-Wochende in Italien) selbst organisieren und Anschlussfahrkarten zusätzlich lösen Seit September versuche ich nun, die Mehrkosten der Bahn in Rechnung stellen. Im Oktober erhielt ich die Eingangsbestätigunmg, seitdem Funkstille. Auf meine zahlreichen emails folgt keine Reaktion. was kann ich jetzt noch tun? I Freundliche Grüße Manfred Fuhrich Anlage mein Mahnschreiben: mit Schreiben vom 20.10.2004 bestätigten Sie (oder ein Mitarbeiter) mir den Eingang meines Schreibens vom 30.08.2004. Sie baten um Verständnis, dass Sie wegen der bestehenden Hochsaison und des damit verstärkten Eingangs von Kundenbriefen ... derzeit gezwungen sind, vom gewohnt zügigen Antwortverhalten abzuweichen." Es ging dabei darum, dass ich für eine nicht erbrachte Leistung (Zugausfall, Fahrkarten mit Zugbindung), Kostenerstattung für entstandenen Mehrkosten erwarte. Ich lege eine Kopioe meines Schreibens vom 30.08.2004 zur Vereinfachung ihrer Arbeit bei. Die Original-Reisedokumente haben Sie bereits mit diesem Schreiben per Post erhalten. Diese o.a. Vertröstung liegt nun auf den Tag genau vier Monate zurück. Ich nehmen dies zum Anlass, von "meiner gewohnt großzügigen Geduld abzuweichen" und Ihnen zur Beantwortung eine Frist bis zum 01.03.2005 zu setzen. Sollte ich bis dahin keine inhaltlichen Antwort erhalten, sehe ich mich gezungen, die Angelegenheit meinem Anwalt zu übergeben. Gruß Dr. Manfred Fuhrich |
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