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Autohaus

Dies ist eine Diskussion zu Autohaus innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 04.06.2011, 14:40
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Autohaus

Hallo zusammen,

gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus:
Ein Autoschlüssel fällt unsanft aus dem 2.Stock und versagt daher seinen Dienst - Transponder defekt.
Der Halter geht zum Autohaus > ja, den Schlüssel muss man bestellen und dann am Auto "anlernen" (programmieren wegen Wegfahrsperre)< klopft gleich alles in den PC und gibt den Schein zurück mit dem Hinweis " Wenn der Schlüssel da ist rufen wir an". Der Halter hat nix unterschrieben und geht von dannen.
Der Schlüssel gerät in Vergessenheit und ca. 3 Monate später meldet sich das Autohaus telefonisch > der Halter möchte doch bitte zum Anlernen des Schlüssels endlich vorbeikommen < doch daraus wird aus beruflichen Gründen nichts und so vergehen wieder knappe 4 Wochen. Dann fischelt der Halter eine Rechnung aus der Post - 156 Euro für den Schlüssel ( natürlich nur den Rohling, ohne Anlernen) der immer noch beim Händler liegt?
Frage: Muss die Rechnung bezahlt werden ? Muss der Schlüssel tatsächlich abgenommen werden ?
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Alt 07.06.2011, 21:28
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AW: Autohaus

Meines Erachtens ja denn schließlich haben sich beide Seiten beim Bestellen ja darauf geeinigt, dass ein neuer Schlüssel angeschafft werden soll. Insofern liegt da ein wirksamer Kaufvertrag vor und der Kunde muss zahlen. Er kann allerdings die Zahlung Zug um Zug zur Übereignung des Schlüssels vornehmen.
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