Dies ist eine Diskussion zu Auto bei Festival verschenken innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Auto bei Festival verschenken falls dieser Fall nicht im richtigen Forum ist: Bitte verschieben und danke. Nun zum Fall: Mal angenommen, dass im Rahmen einer Performance auf einem Theaterfestival ein Auto verschenkt werden soll. Was muss man beachten, bzw. darf man das überhaupt? Konkreter: Die Theatergruppe stellt ein Auto zur Verfügung, wer am längsten die Hand am Auto hält, darf das Auto tatsächlich mitnehmen. All dies würde im Rahmen der Aufführung passieren nur eben, dass das Gewinnspiel echt ist. Weiterhin würde das Auto verkehrssicher und mit ca einem Jahr TÜV sein. Es wäre ein Gebrauchtwagen. Müsste man sowas bei der Stadt o.a. anmelden? Die Aktion würde im Rahmen eines Festivals eines eingetragenen Vereins stattfinden. Vermutlich ist der Fall etwas absonderlich, aber vielleicht kann ja jemand helfen oder mitteilen wo man Informationen findet. Mit herzlichem Dank, A |
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| AW: Auto bei Festival verschenken Zitat:
Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Auto bei Festival verschenken Zitat:
Nur um es richtig zu verstehen: Es ist legal und wenn die "Regeln" klar sind, könnte man diese Aktion einfach durchführen und müsste es auch nicht anmelden. Vielen Dank, A. |
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| AW: Auto bei Festival verschenken Zitat:
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| AW: Auto bei Festival verschenken Zitat:
Wenn es "überwiegend" vom Zufall abhängt, ob alle anderen Spielteilnehmer ihre Hand später vom Auto lösen, als Spieler X, dann handelt es sich um eine ( bei fehlender behördlicher Genehmigung strafbare ) Ausspielung, § 287 StGB. Zitat:
Und wenn man es nicht (überwiegend) als vom Zufall abhängig ansehen wollte, wessen Hand als letzte noch das Auto festhält, dann läge gar nicht erst ein genehmigungsbedürftiges öffentliches Glücksspiel vor. 11 |
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| auto, gewinnspiel, verschenken, wettbewerb |
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