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Austauschzeiten bei mangelhafter Ware

Dies ist eine Diskussion zu Austauschzeiten bei mangelhafter Ware innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 13.10.2011, 12:02
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Austauschzeiten bei mangelhafter Ware

Hallo zusammen!

Mich würde bei folgendem Fallbeispiel die rechtliche Lage interessieren.

Nehmen wir einmal an, bei einem Möbelhaus wird ein Sofa gekauft. Als die Ware geliefert und hingestellt wird, werden durch den Käufer Mängel festgestellt. Vom Hersteller des Sofas wird nach einer Begutachtung der Sachverhalt angeschaut und bestätigt. Durch Austausch von entsprechenen Sofateilen sollen die Mängel behoben werden. Nun nehmen wir mal weiter an, dass schon zweimal der Versuch unternommen wurde die entsprechenden Mängel durch einen Austausch zu beseitigen. Da aber auch diese Sofateile Mängel aufwiesen, konnte eine Behebung der Beanstandung nicht erfolgen. Ein dritter Versuch wäre noch nicht erfolgt, weil der Hersteller sich erneut die Mängel anschauen möchte.
Nun zu meiner Frage, wieviel Zeit muss man dem Möbelhaus zwischen dem 2. und 3. Austausch Verusch geben bzw. wie lang hat das Möbelhaus Zeit? Nehmen wir mal an es sind schon seit dem 2. Versuch z.B. 3 Monate vergangen.

Für Eure Beurteilung der Sachlage bedanke ich mich schon jetzt!

Mit freundlichen Grüßen
grosser Eisbär
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Alt 14.10.2011, 00:24
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AW: Austauschzeiten bei mangelhafter Ware

Zitat:
Zitat von grosser_eisbaer Beitrag anzeigen
wieviel Zeit muss man dem Möbelhaus zwischen dem 2. und 3. Austausch Verusch geben
0 Sekunden.

§ 437 BGB
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer ... von dem Vertrag zurücktreten oder ... den Kaufpreis mindern.

Dabei bedarf es für einen Rücktritt oder ein Kaufpreisminderungsrecht "normalerweise" erst einer Fristsetzung ( § 323 BGB ), außer ...

§ 440 BGB
[ Einer ] Fristsetzung [ bedarf es ] dann nicht, wenn ... die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen ... ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Zitat:
bzw. wie lang hat das Möbelhaus Zeit?
Falls ihm für einen dritten Nachbesserungsversuch vom Verkäufer eine Frist eingeräumt worden war, dann darf sich der Verkäufer so lange Zeit lassen.

Ansonsten würde der Verkäufer nach dem 2. erfolglosen Nachbesserungsversuch das entstandene Rücktrittsrecht/Kaufpreisminderungsrecht auch dann nicht mehr abwenden können, wenn ihm mit einem weiteren Nachbesserungsversuch endlich die Beseitigung des beanstandeten Mangels gelungen sei sollte.

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