Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung durch Fitness-Studio abgelehnt innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung durch Fitness-Studio abgelehnt ich bin zwar neu hier und auch kein Jurist, aber versuche mal einen Fall gemäß den Forenregeln hier zu posten... Gesetzt den Fall das Fitnessstudio F kündigt seinem Kunden K die Erhöhung der Beiträge im Januar 07 an und räumt dabei gleichzeitig ein Wahlrecht ein, die Erhöhung zu akzeptieren oder abzulehnen. Der K nutzt die Gelegenheit beim Schopf und möchte aufgrund der Beitragserhöhung von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, da er schon lange die gemütliche Couch dem schweisstreibenden Fitnessstudio vorzieht. Einige Tage nachdem die Kündigung verschickt wurde, erhält K eine Antwort von F. Dort steht geschrieben: da es sich bei der von F angekündigkten Beitragserhöhung um eine freiwillige "Leistung" des K handele und dieses somit nicht zu einer fristlosen Kündigung berechtige. F schreibt weiter, dass das Schreiben des K als Widerspruch der Beitragserhöhung angesehen werde (er somit von der freiwilligen Leistung Gebrauch macht) und sein Beitrag somit zum 01.01.2007 folgerichtig nicht angehoben werde, der Vertrag aber weiter laufe. Frage: Hat K einen Anspruch auf die fristlose Kündigung und kann F sich auf die Inanspruchname einer "freiwilligen Leistung" in Bezug auf das Ablehnen der Beitragserhöhung berufen? Hat das BGB hier nicht eindeutig geregelt, dass es bei einer angekündigten Beitragserhöhung um einen Grund für eine fristlose Kündigung handelt? Ich bin gespannt was Ihr dazu meint! Liebe Grüße Mercutio |
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| AW: Außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung durch Fitness-Studio abgelehnt Wo macht das BGB denn sowas...? Tststs... Sowas aber auch... ![]() Aber im Ernst: Ich versteh die Offerte des Fitnesstudios mit dem Wahlrcht so, dass die Erhöhung des Tarifes nur unter der Bedingung wirksam werden soll, dass K auf das Kündigungsrecht verzichtet. Das hat K nicht getan, also wird in seinem Fall der Tarif nicht geändert - also auch nix mit Sonderkündigungsrecht. Aber was für ein Fitnessstudio macht denn sowas? Es dürfte doch vorhersehbar sein, dass da nicht allzuviele zustimmen, wenn man ohne negative Folgen auch den geringeren Preis zahlen kann? Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung durch Fitness-Studio abgelehnt Meine Vermutung ist, dass das Fitnessstudio das Wahlrecht deshalb einräumt, weil es so evtl. kündigungswillige Kunden davon abhält zu kündigen. Würde es das nicht tun, könnte der K ja sofort kündigen. Die Frage ist, ob der K trotzdem von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann, obwohl ein Wahlrecht für zur alten Gebührenstruktur angeboten wird. Der K möchte nämlich nicht mehr in dieses Fitnessstudio gehen, sondern was anderes mit dem Geld anfangen... |
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| AW: Außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung durch Fitness-Studio abgelehnt Treffer, versenkt, so hatte ich das auch verstanden. Wie gesagt, aus dem Wahlrecht folgt für mich keine Anwendbarkeit des Kündigungsrechts. Wenn für den K infolge seines (konkludenten) Widerspruchs gegen die Erhöhung aber keine Änderung seines Tarifes erfolgt, dann hat er dementsprechend auch kein daraus resultierendes Sonderkündigungsrecht. Sinn und Zweck des Sonderkündigungsrechtes ist es ja, bei einseitigen Vertragsänderungen mit höheren Belastungen für den Kunden ihm den Ausstieg aus langlaufenden Verträgen zu ermöglichen. Nicht aber, ihm eine Ausstiegsmöglichkeit für den Fall zu geben, dass er "es sich anders überlegt" hat. Da hätte er vor Vertragsschluss darüber nachdenken sollen, ob er tatsächlich zwei Jahre lang jeden Monat den Betrag abdrücken will... Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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