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Arglistige Täuschung oder Konsumentenpech?

Dies ist eine Diskussion zu Arglistige Täuschung oder Konsumentenpech? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 11:21
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Arglistige Täuschung oder Konsumentenpech?

Liebe Mitforisten,

Eine interessante Frage, die wir im Freundeskreis kontrovers diskutiert haben. Mich würde mal Eure Meinung dazu interessieren:

Hersteller eines Produktes hat einen Händler für den Vetrieb seiner Produkte engagiert. Er beliefert diesen Händler und der gerät in Zahlungsschwierigkeiten. Er kann die Forderungen des Herstellers nicht mehr begleichen, die Forderung wird gemahnt und schließlich wird ein Titel erwirkt. Der Händler erhält aber weiterhin Ware vom Hersteller. Über mehrere Jahre. Die Alt-Forderung wird aber kaum bedient.

Nun liefert der Händler ein mangelhaftes Produkt aus und wird kurz danach insolvent. Der Konsument dieses mangelhaften Produktes versucht die ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Vergeblich wegen der Insolvenz des Händlers.

Kann der Konsument den Hersteller in Haftung nehmen, da zwischen der Titulierung seiner Forderungen an den Händler und dessen tatsächlichen Insolvenz des Händlers mehere Jahre liegen?

Könnte man eventuell sogar von arglistiger Täuschung des Konsumenten/Endverbrauchers ausgehen, da dem Hersteller schon mehrere Jahre bekannt war (Titel!), daß sein Händler keine finanziellen Mittel besitzt, um Gewährleistungsansprüche zu befriedigen?

Eure Meinung zu diesem Konstrukt würde mich mal interessieren...
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  #2 (permalink)  
Alt 22.10.2011, 14:33
V.I.P.
 
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AW: Arglistige Täuschung oder Konsumentenpech?

Zitat:
Zitat von Eisenschlumpf Beitrag anzeigen
Händler liefert mangelhaftes Produkt aus und wird kurz danach insolvent. Der Konsument dieses mangelhaften Produktes versucht die ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Vergeblich wegen der Insolvenz des Händlers.

Kann der Konsument den Hersteller in Haftung nehmen
Nein.

Zitat:
Könnte man eventuell sogar von arglistiger Täuschung des Konsumenten/Endverbrauchers ausgehen, da dem Hersteller schon mehrere Jahre bekannt war (Titel!), daß sein Händler keine finanziellen Mittel besitzt, um Gewährleistungsansprüche zu befriedigen?
Der Käufer hat ja keine DEM HERSTELLER geltende (Kaufvertrags-)Erklärung abgegeben, zu der er durch eine DEM HERSTELLER zuzurechnende arglistige Täuschungshandlung bestimmt worden ist.

Nur im Verhältnis Käufer-Händler könnte eine arglistige/betrügerische Täuschungshandlung denkbar sein ( etwa wenn der Händler zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schon entschlossen war, Insolvenz anzumelden. )

Unter den konkreten Umständen des Falls könnte aber fraglich sein, ob der Händler (noch) völlig eigenständig gehandelt hatte, oder ob hier nicht "in Wahrheit" der Hersteller "seinen Händler" wirtschaftlich so beherrscht hatte, daß er sich dessen Handlungen wie eigene zurechnen lassen müßte.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 14:53
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AW: Arglistige Täuschung oder Konsumentenpech?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Nein.



Der Käufer hat ja keine DEM HERSTELLER geltende (Kaufvertrags-)Erklärung abgegeben, zu der er durch eine DEM HERSTELLER zuzurechnende arglistige Täuschungshandlung bestimmt worden ist.

Nur im Verhältnis Käufer-Händler könnte eine arglistige/betrügerische Täuschungshandlung denkbar sein ( etwa wenn der Händler zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schon entschlossen war, Insolvenz anzumelden. )
So wäre das auch meiner Meinung nach zu sehen.

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Unter den konkreten Umständen des Falls könnte aber fraglich sein, ob der Händler (noch) völlig eigenständig gehandelt hatte, oder ob hier nicht "in Wahrheit" der Hersteller "seinen Händler" wirtschaftlich so beherrscht hatte, daß er sich dessen Handlungen wie eigene zurechnen lassen müßte.

11
Dies ist ein interessanter Aspekt, der uns überhaupt zu dieser Diskussion gebracht hat. Im vorliegenden Konstrukt könnte der der Verdacht vorliegen, daß der Hersteller den Händler als "Vehikel" für mangelhafte Ware benutzt hat. Der Nachweis dürfte aber kaum gelingen.

Danke für die Antwort.

Eisenschlumpf.
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