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angedrohte Stromsperre

Dies ist eine Diskussion zu angedrohte Stromsperre innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 25.06.2011, 12:58
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angedrohte Stromsperre

hoffe erstmal das dies die richtige sparte ist. sonst bitte verschieben.

angenommen herr x hat stromschulden in höhe von 160 euro insgesamt und zahlt seit bereits 4 monaten mtl. 20 euro ab. plötzlich meinte der private stromanbieter , dass er nun den rest sofort haben will und spricht die kündigung aus, sofern nicht bis zum tag x gezahlt wird.

herr x verweist auf seine kleine rente und das nicht mehr drin ist und er den rest wie gehabt weiter abzahlt. (ratenabschläge werden ebenfalls geleistet. )

nun sagt der private stromanbieter, nee wollen wir nicht wenn dannist das in 2 monaten zurück zu zahlen. dies kann aber herr x nicht und sieht es auch nicht ein.

im § 19 stromGVV steht das unter 100 euro eine sperre nicht zulässig ist. allerdings ist hier nur die sprache vom grundversorger. gilt dieser § 19 auch für die privaten anbieter?

was wenn herr x einfach weiter seine raten zahlt, darf der stom abgestellt werden?

darf der vertrag gekündigt werden?

hat herr x die möglichkeit einenneuen anbieter zu suchen, obwohl der vertrag ja eignetlich bis ende des jahres läuft? (jedoch seitens der stromversorgers gekündigt wurde)

danke fürmeinungenund tips
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Alt 25.06.2011, 14:29
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AW: angedrohte Stromsperre

Der private Stromanbieter darf den Stromliefervertrag, auch ohne Angabe von Gründen, ordentlich kündigen.

§ 19 StromGGV gilt nur für den örtlichen Grundversorger (früher: Stadtwerke).

Die Folge in unserem Sachverhalt wäre, daß, wenn der private Stromlieferungsvertrag vom privaten Stromanbieter aufgekündigt wird, man in die teure Strom(grund)versorgung des Grundversorgers kommt. Der Strom wird jedoch zu keinem Zeitpunkt abgeschaltet.

Dieses teure Strom(grund)versorgung kann man nur umgehen, wenn man einen neuen Vertrag zu einem günstigeren Tarif mit dem Grundversorger oder einem anderen Anbieter abschließt.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 14:51
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AW: angedrohte Stromsperre

Danke erstmal. Ist ja ein DIng das die Privaten Anbeiter nicht dem strom GVV § 19 unterliegen.

Nochene Frage zu dieser Formulierung

"Wir weisen darauf hin, dass wir die Stromversorung im Falle einer Nichtzahlungvier Wochen nach Zugang dieses Mahnschreibens unterbrechen oder das Vertragsverhältnis kündigen werden"

Heißt ja mit anderen Worten, dass es zu einem noch nicht gekündigt wurde und zum anderen die Stromsperre droht?

Irgendwo habe ich malgelesen, dass dies ausgeschlossenist, wenn man mehr als die Hälfte der SChuld getilgt hat. Wie schaut sowas aus? Können die auch Kündigen nachdem bezahlt wurde?
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Alt 25.06.2011, 14:56
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AW: angedrohte Stromsperre

Zitat:
Zitat von Stizia Beitrag anzeigen
Irgendwo habe ich malgelesen, dass dies ausgeschlossenist, wenn man mehr als die Hälfte der SChuld getilgt hat. Wie schaut sowas aus? Können die auch Kündigen nachdem bezahlt wurde?
Ja.

Hier der Auszug aus den AGB des fiktiven privaten Stromanbieters 'Gelbstrom': 'Der Vertrag kann von Ihnen und von 'Gelbstrom' jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.'
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  #5 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 15:02
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AW: angedrohte Stromsperre

krass und der verbraucher verpflichtet sich für 12 monate oder so
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Alt 25.06.2011, 15:12
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AW: angedrohte Stromsperre

Zitat:
Zitat von Stizia Beitrag anzeigen
krass und der verbraucher verpflichtet sich für 12 monate oder so
Das war nur ein Beispiel von mir. Hier muß der 'fiktive' Verbaucher schon in seinen eigenen Vertrag schauen, was dort als Kündigungsfrist und Kündigungsgrund (ordentlich/außerordentlich) vereinbart ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 15:54
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AW: angedrohte Stromsperre

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
'Der Vertrag kann von Ihnen und von 'Gelbstrom' jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.'
Bitte genau lesen, klausschlesinger hat bereits darauf hingewiesen, dass die "Waffen" hier gleich sind. Ich habe das auch noch einmal herausgehoben.

Ich frage mich, warum man sich hier aufregt. Jemand kann eine Schuld nicht begleichen, dadurch ist der Vertragspartner berechtigt, von seinen Verpflichtungen zurückzutreten, solange er nicht gebunden bleibt. Dass die StromGVV nicht für Privatanbieter gilt, ist verständlich, schließlich regelt sie die Grundversorgung und nichts anderes.

Jedem Verärgerten schlage ich vor, dass er mir 160 Euro leiht, und ich zahle sie ihm in 20er Raten zurück. Nichts anderes hat der Stromversorger hier getan, und zwar gegen seinen Willen.

Dem Schuldner geht hier das Licht nicht aus, da er sich an den Grundversorger wenden kann.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 16:19
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AW: angedrohte Stromsperre

nun das war nun schon alles klar, bevor jedochhier leute verurteilt werden, sollte man die umstände genaustens wissen und kennen. durchaus gibt es situationen im leben die solch eine notlage verursachen können.

zudem hat der stromanbieter 4 monate lang die ratenzahlung geduldet , dass sollte man auch nciht ausser acht lassen. ist dies nicht eine stillschweigende zustimmung?

bin selber kein freund von schulden, bin aber auch so nahe an der realität, dass ich weiß das es zu umständen kommen kann, wo so etwas halt nicht zu vermeiden ist und man redet hier nicht von 1000 enden euronen, sondern von 80 die offen sind.

ich schließe nun aus allem heraus, dass der stromanbieter in solch ienem fall so oder so kündigen wird.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 16:26
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AW: angedrohte Stromsperre

Zitat:
Zitat von Stizia Beitrag anzeigen
bevor jedochhier leute verurteilt werden, sollte man die umstände genaustens wissen und kennen.
Ich verurteile den Schuldner nicht, aber ich sehe auch kein Argument, das ihm ein Privileg gewähren sollte.

Zitat:
zudem hat der stromanbieter 4 monate lang die ratenzahlung geduldet , dass sollte man auch nciht ausser acht lassen. ist dies nicht eine stillschweigende zustimmung?
Gerade Schweigen bedeutet im Rechtsverkehr seltenst Zustimmung.

Zitat:
bin aber auch so nahe an der realität, dass ich weiß das es zu umständen kommen kann, wo so etwas halt nicht zu vermeiden ist und man redet hier nicht von 1000 enden euronen, sondern von 80 die offen sind.
Meine Erfahrung ist, dass viele Schuldner sich in ein Schneckenhaus zurückziehen, anstatt mit ihrem Problem offensiv und so früh wie möglich zum Gläubiger gehen. Normalerweise ist dann Entgegenkommen möglich - insbesondere bei solchen Kleckerbeiträgen.

Zitat:
ich schließe nun aus allem heraus, dass der stromanbieter in solch ienem fall so oder so kündigen wird.
Der Schluss ist zu pauschal. Es wird auf den Anbieter ankommen und auf den Kunden. Wenn der jedes Jahr für 20.000 Euro Strom bezieht, wird man schon eher die Augen zudrücken.

Mal so gesagt: ich halte das Verhalten des Anbieters für rechtens, aber wirtschaftlich gesehen fragwürdig. Diesen Kunden ist er für immer los, und man muss davon ausgehen, dass dies der Alltag ist. Wohin das führen kann, hat die Deutsche Bank vor vielen Jahren bewiesen: in ein miserables Image, das auch die Zahlungskräftigen abstößt. Ich gehe davon aus, dass der Anbieter seine Bilanz verbessern will, vielleicht ist er selber in Schwierigkeiten oder will eine alte Haut aufpolieren. Langfristig ist das kontraproduktiv - aber Kundenbindung und -pflege ist in der heutigen Wirtschaft offensichtlich sekundär geworden.
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  #10 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 16:48
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AW: angedrohte Stromsperre

ja so sehe ich das auch, die frage ist was man in solch einem fall macht. der anbieter will das in 2 monaten getilgt wird. klar für den nix , aber ein armer rentner der jeden euro rumdreht sind 20 euro viel. dazu kommt das man auf den anbieter zugegangen ist im vorfeld. also kopf in den sand stecken war hier nicht der fall.

was rät man denn in so einem fall? neuenn anbieter suchen? aber was wenn der alte nicht kündigt ?
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