Dies ist eine Diskussion zu Angebot nicht zu bekommen innerhalb des Forums Verbraucherrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Person A hat einen Werbeprospekt erhalten und darin ein Angebot über eine Ware gefunde, was sich lohnt. Daraufhin ist Person A zu einem der Geschäfte gefahren, die auf dem Prospekt standen um dort das Angebot zu erwerben. Dort wusste man leider nichts von dem Angebot und auf weitere Rückfragen wurde ihm gesagt, dass sie das Angebot nicht führen. Bei der 2ten im Prospekt stehenden Filiale gab es das Angebot auch nicht. Es kam die Erklärung, dass diese Filiale nicht für den Druck verantwortlich sei, sondern dies auf höherer Ebene für einen großen Raum zentral passiert. Auf Nachfrage bei der übergeodneten Stelle und gleichzeitig Beschwerde über das fehlende Angebot kam die Antwort, dass es sich bei den Filialen um slebständige Kaufleute handelt, die eigenverantwortich sind. Sie könnten ja auch eigene Handzettel verteilen. Person A kommt sich leicht reingelegt vor, denn diese Angebote werden zwar zentral verteilt, jedoch steht ganz klar auf dem Zettel diese oben genannten Filialen. Bei dem Angebot steht auch in keinster Weise dabei, dass es nicht in allen Filialen verfügbar ist. WIe ist denn hier die rechtliche Seite, denn es kann ja nciht sein, das eine Ware für Filailen beworben wird, die es dann hier nicht gibt. Grüße pebe |
| |||
| AW: Angebot nicht zu bekommen Zitat:
Die Hoffnung, die Ware aber zu kriegen, wird sich zerschlagen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Angebot nicht zu bekommen Zitat:
Allerdings sehen Gerichte in den Prospekt-Äußerungen keine Angebote ( die dann gemäß § 145 BGB grundsätzlich verbindlich wären, sofern die Verbindlichkeit nicht ausgeschlossen wäre. ) Zitat:
1. Die Werbe-Prospekte enthalten keine Anbieter-Verbindlichkeiten in Form verbindlicher Angebote. Aus Sicht der Werbe-Adressaten könnten sie lediglich als "Einladung" verstanden werden, in den Filialen an die Verkäufer gerichtete Kaufangebote abzugeben ( über die sich die Verkäufer dann entscheiden dürfen, ob sie einverstanden sein wollen. ) 2. Wer irreführend für Waren wirbt (oder werben läßt), indem er nicht genügend klar macht, daß er ausreichende Gründe hat anzunehmen, daß er nicht in der Lage sein wird, die Lockangebote (oder vergleichbare Waren ) a) für einen angemessenen Zeitraum, b) in angemessener Menge c) zum beworbenen Preis bereitzustellen, der kann wegen irreführender Werbung belangt werden. War denn auf dem Werbeprospekt aufgeklärt worden, daß der Prospektverteiler begründeten Anlaß hatte zur Annahme, daß er seine Lockvogel-Angebote möglicherweise nicht länger als x Tage allen zu erwartenden y Interessenten in allen der genannten Filialen würde zum beworbenen Preis z anbieten können? Der BGH hat jüngst entschieden, ab wann Werbung für Lockvogel-Angebote irreführend/rechtswidrig wäre: Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Angebot nicht verfügbarer Ware | Kaufrecht / Leasingrecht | 18.01.2010 19:07 |
| Angebot AGB nicht ausgewiesen | Handelsrecht | 15.04.2009 15:59 |
| Mahnschreiben nicht bekommen | Bürgerliches Recht allgemein | 04.03.2009 08:26 |
| Betriebskostenabrechnung nicht bekommen | Mietrecht | 15.01.2009 14:42 |
| Schulden nicht bekommen | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 24.05.2007 01:28 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios