Dies ist eine Diskussion zu Angebliche beschädigung einer Leihgabe nach Rücksendung innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Angebliche beschädigung einer Leihgabe nach Rücksendung Angenommen, der Leihnehmer unterzeichnet eine Liste der Gegenstände, die er zur Leihgabe entgegen genommen hat und nutzt diese. Die Leihgabe wird dann voll funktionstüchtig einer vom Leihgeber beauftragten Spedition übergeben. Nun moniert der Leihgeber Monate später, dass in der Leihsache eine Scharaube abgerissen sei und verlangt mehrere tausend Euro. Nun stellt sich mir die Frage, wie es hier rechtlich für den Leihnehmer aussieht. Wer ist hier in der Beweispflicht, und ist so eine späte Monierung überhaupt rechtens? Grüsse und Danke! |
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| beschädigung, beweispflicht, leihe, leihgabe |
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