Dies ist eine Diskussion zu Anfechtung eines Kaufvertrages nach 8 Wochen innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Anfechtung eines Kaufvertrages nach 8 Wochen Angenommen ein Kunde kauft im Internet eine Leistung. (Gutschein für eine Leistung) Bei dem Angebot ist dem Verkäufer zwar ein kleiner Fehler unterlaufen, den er jedoch unmittelbar (ein paar Tage) nach dem Kauf sichtbar auf seiner Homepage behoben hat. Nun, nach 8 Wochen fällt dem Verkäufer ein, dass er den Kaufvertrag nun doch noch anfechten möchte und sperrt den Gutschein für die Leistung. Einseitige Stornierung! Darüberhinaus bekommt der Käufer noch ein Schreiben, in dem ihm Betrug vorgeworfen wird, da er auf das fehlerhafte Angebot eingegangen ist. (Kauf der Leistung) Was haltet ihr davon? Welche Frist hat der Verkäufer einen Kaufvertrag anzufechten, falls im Angebot ein Irrtum vorliegt? (Mal abgesehen von der Art und Weise der Anfechtung) Geändert von swt (19.01.2008 um 10:47 Uhr). |
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| AW: Anfechtung eines Kaufvertrages nach 8 Wochen Die Anfechtung wegen Irrtum muss unverzüglich erfolgen. Die Worte "Diebstahl" und "Betrug" haben im Zivilrecht nichts zu suchen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Anfechtung eines Kaufvertrages nach 8 Wochen Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Alles andere als "unverzügliche" Anfechtung wäre auch unlogisch gewesen! |
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| AW: Anfechtung eines Kaufvertrages nach 8 Wochen Wobei "unverzüglich" nach den Umständen des Einzelfalles zu ermitteln ist. In der Regel ist aber eine Obergrenze von zwei Wochen ausreichend. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Anfechtung eines Kaufvertrages nach 8 Wochen Zitat:
Da lehnt sich der Verkäufer aber weit aus dem Fenster. Der Käufer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Verkäufer auf einen Fehler hinzuweisen (etwas anderes kann sich dann ergeben, wenn er bspw. schon länger mit ihm in Geschäftsbeziehungen steht. Aber selbst dann führt eine solche Aufklärungspflichtverletzung nur in besonderen Ausnahmefällen zu einem Betrug). |
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| AW: Anfechtung eines Kaufvertrages nach 8 Wochen Wobei... ich weiß nicht, ob dem Verkäufer das bewusst ist: Aber wenn er einen Betrug (entspricht arglistige Täuschung) unterstellt, dann spielt er möglicherweise auf die einjährige Anfechtungsfrist an - die noch nicht abgelaufen ist. Allerdings sehe ich genauso wie jabko83 dafür keinen ernsthaften Anhaltspunkt. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Anfechtung eines Kaufvertrages nach 8 Wochen Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Der Brief könnte natürlich auch nur zur Einschüchterung dienen und auf diese Art und Weise eine "Schadensminimierung" versuchen. Freiwillig würde kein Käufer mehr nach dieser Zeit vom Kaufvertrag zurücktreten. Die zweite Therorie, wäre die Anfechtung wegen Täuschung, da dort die Fristen zur Anfechtbarkeit größer sind. Würde bedeuten, dass die AGB nocheinmal gesichert werden müssen, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Da steht alles noch einmal drin. Im Rahmen der Einkäufe vom Nov. wurden übringens (versehentlich) auch die Einkäufe vom Juni 2007 gesperrt! Und dabei war der Kunde jemand anders mit anderer Anschrift. Der Kunde aus diesem Fall war der Beschenkte. Kleine Anmerkung: Der Fehler auf der Hompepage bestand vor dem Kauf schon mind. ein paar Monate !!!! Obwohl noch nicht einmal bekannt ist, ob es sich überhaupt um einen Fehler handelt, oder ob es so gewollt ist! Wenn man es so sieht, dann hat die Konkurrenz auch einen Fehler auf der HP. Die AGB´s lassen es jedoch zu! Es steht dem Verkäufer jedoch selbst frei, ob und zu welchem Preisen er verkaufen möchte. (Jedoch vor dem Kaufvertrag, bzw. unverzügliche Anfechtung wegen Irrtums) |
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| AW: Anfechtung eines Kaufvertrages nach 8 Wochen war der Fehler den so offensichtlich? Andernfalls dürfte es dem Verkäufer schwer fallen, Arglist nachzuweisen - wobei wie gesagt wohl schon keine Aufklärungspflicht besteht. Die einzige Konsequenz bei einem offensichtlichen Fehler wäre dann, dass der Käufer dann eben keinen Schadenersatz geltend machen könnte, weil er den Anfechtungsgrund zumindest hätte kennen müssen. |
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| AW: Anfechtung eines Kaufvertrages nach 8 Wochen Nein der Fehler war nicht offensichtlich! Ich möchte es auch nicht unbedingt Fehler nennen. Würde eher sagen, dass es so in der Form nicht vorgesehen war! Es wurde auch seitens des Käufers nichts am Online Shop manipuliert oder verändert, etc. ! Da die Lücke unmittelbar nach Kauf geschlossen wurde, ist davon auszugehen, dass es bemerkt wurde. Da keine Anfechtung erfolgte, war davon auszugehen, dass die die Einkäufe durchgehen ließen. Laut Auskunft des Verkäufers hat nur ein einziger Kunde davon Gebrauch gemacht. Insofern ist der Schaden sogar eher gering. BTW. Es wurden jedoch mehrere Käufe getätigt, wobei die erste Leistung bereits erbracht worden ist. Die zweite Leistung wird im Feb. stattfinden und ist auch für den Verkäufer (Vermittler) nicht mehr stornierbar. |
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