Dies ist eine Diskussion zu Anbieter fordert Kosten für nicht erfolgte Downloads innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Anbieter fordert Kosten für nicht erfolgte Downloads der Nutzer A hat sich mit einem kostenlosen 24St.-Account auf einer Plattform angemeldet, die Werbespots zur Betrachtung und zum Download anbietet. Während der Anmeldung wird dem Nutzer A mitgeteilt, dass für Downloads der Werbespots Kosten anfallen. Der Nutzer A liest sich während der Anmeldung auch die AGB des Anbieters durch & auch dort werden die Kosten für Downloads aufgeführt. Der Nutzer A ruft nun auf der Plattform einen Werbespot auf und entscheidet sich nicht für den Download, sondern für klickt auf den "Stream"-Button. Der Anbieter der Plattform stellt nun dem Nutzer A den Stream als erfolgten Download in Rechnung. Da es sich jedoch um einen Stream gehandelt hat, besitzt der Nutzer A keine dauerhafte Kopie auf seiner Festplatte. Ist dies legitim, obwohl während der Anmeldung und auch in der AGB nur kostenpflichtigen Downloads, nicht jedoch die Option des Stream, aufgeführt werden? Wie ist die rechtliche Beurteilung bzw. Unterscheidung zwischen Download und Stream? |
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| AW: Anbieter fordert Kosten für nicht erfolgte Downloads Die Frage, ob ein Stream als Download zu qualifizieren ist, ist umstritten und höchstrichterlich noch nicht geklärt. Ich finde, man kann beides mit guten Argumenten zu vertreten, würde aber am Ende zum Download tendieren, da es ja nicht darauf ankommen kann, ob ein Werk komplett auf die Festplatte kommt oder nur teilweise, oder ob die Kopie dauerhaft ist. Fakt ist, dass es temporär eine (Teil-)Kopie auf der Festplatte gibt. Ich würde an einen Download nicht so ohne Weiteres die Anforderung der Dauerhaftigkeit stellen wollen. Aber wie gesagt, man kann auch mit guten Argumenten das Gegenteil vertreten. Entscheidend ist, was die Gerichte am Ende dazu sagen. Es besteht aber eine gute Chance, dass es wegen der Kino.to Sache in nächster Zeit dazu Rechtsprechung geben wird. |
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| AW: Anbieter fordert Kosten für nicht erfolgte Downloads Zweifel bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen immer zu Lasten des Verwenders! Auch bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist - zumindest grundsätzlich - ein objektiver Maßstab anzusetzen, und Download heisst meiner Meinung nach nicht Streaming, wenn dem so wär, dann wäre ja die Rechtsfrage bei Kino.to bereits gelöst (nämlich sie würde so behandelt wie das illegale Downloaden von Filmen ohne Lizenz), aber genau da herrscht ja eine rechtliche Grauzone. Insofern im Ergebnis: Keine Kosten nach dem oben dargestellten Sachverhalt.
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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