Dies ist eine Diskussion zu Ärger mit einem Autovermieter innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Ärger mit einem Autovermieter Mal angenommen, Herr Mustermann hat bei Firma X einen kleinen Lieferwagen für einen Tag gemietet und für diesen eine Kaution in Höhe von 150,- € hinterlegt. Da Herr Mustermann während der Ladenöffnungszeiten der Leasingfirma nicht in der Lage ist, den Lieferwagen abzuholen, hat er mit Firma X vereinbart, den Schlüssel für den Lieferwagen bei der gegenüberliegenden Tankstelle abzuholen. Dieser wird wie vereinbart dort hinterlegt und am Morgen des darauffolgenden Tages um ca. 6 Uhr von Herrn Mustermann abgeholt. Man hat sich darauf geeinigt, dass ab dieser Uhrzeit das Vertragsverhältnis wirksam wird und für 24 Stunden gilt - sofern Herr Mustermann den Lieferwagen rechtzeitig vor einer erneuten Vermietung zurückbringt. Über diese Flexibilität freut sich Herr Mustermann; er unterrichtet die Leasingfirma tagsüber telefonisch davon, dass er den Wagen um 6 Uhr abgeholt hat, worauf ihm bestätigt wurde, dass er nun bis 6 Uhr Zeit habe, den Wagen zurückzubringen. In der darauffolgenden Nacht stellt Herr Mustermann den Lieferwagen - vollgetankt und unbeschädigt - auf dem Firmengelände von Firma X ab und wirft den Schlüssel in den Briefkasten. Wie durch einen Mitarbeiter bestätigt, kann der Lieferwagen rund 3 Stunden später wie geplant an den nächsten Kunden vermietet werden. Nun möchte Herr Mustermann seine Kaution abholen, doch wird ihm lapidar gesagt, man müsse 50,- € hiervon abziehen. Herr Mustermann habe den Wagen nicht bis 6 Uhr auf dem Firmengelände abgestellt, was von einem Mitarbeiter, der auf dem Firmengelände wohnhaft ist, beobachtet worden sei. Herr Mustermann beharrt jedoch darauf, den Wagen vor 6 Uhr zurückgebracht zu haben. Nun verweist Firma X auf die vorab in den Vertrag eingetragene Uhrzeit von 0 Uhr und will sich plötzlich gar nicht mehr an eine anderslautende mündliche Abmachung erinnern. Vielmehr sei es von Firma X überaus kulant, nur 50,- € von der Kaution abzuziehen; man sei in einem solchen Fall gar berechtigt, weitere volle 24 Stunden in Rechnung zu stellen. Was wäre Herrn Mustermann in einem solchen Fall zu raten? Dank im Voraus |
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| AW: Ärger mit einem Autovermieter Wenn die mündliche Vereinbarung nachweisbar wäre, könnte der Mieter auf der ganzen Kaution bestehen. Sonst hätte er schlechte Karten. Mein Rat zu dem Beispielfall ist ganz unjuristisch: Diesen Vermieter meiden! |
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