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Alt 19.06.2012, 12:33
TomRohwer TomRohwer ist offline
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AW: Rechnungsgebühr / Rücksendung / Mahnung

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
eine rechnungsgebühr ist was völlig unübliches. selbst wenn da irgendwas in den agb versteckt drin stände, wäre das als sogenannte "überraschende klausel" unwirksam, weil die verbraucherin das nicht in einer agb vermuten muss.
Was bitte soll auch eine "Rechnungsgebühr" sein?

Der Unternehmer muß eine Rechnung stellen - anders kommt er ja nicht an das Geld für seine Ware...
Zitat:
das sind abzocke-methoden: nicht zahlen. am besten die verbraucherzentrale über diese unlauteren methoden informieren.
So ist es.
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An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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