
10.05.2012, 09:37
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jan 2010 Ort: Bayern
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| AW: Sperrung Telefon/Internetanschluss Zitat: |
Zitat von Con182 A zahlt schon seit Vertragsabschluss vor, sagen wir mal, 1,5 Jahren per Rechnung, welche per Email gesendet wird.
Die Frage ist ob B die Sperrung aufrecht erhalten kann obwohl dann schon ein großteil beglichen wurde, kein Verzug besteht (soweit ichs verstanden habe)und mMn Firma B den Punkt 10.1 nicht mehr anwenden kann? Und dürfen für diesen Zeitrasum Grundgebühren berechnet werden? | Bei Einzelzahlung der Rechnungen kommt der automatische Verzug mMn nicht zum Tragen, anders wäre es bei gleichbleibenden Zahlungen (Miete, Monatsraten...). Zumindest muss dem Kunden ein paar Tage Zeit gegeben werden, damit er die Rechnung bezahlen könnte.
Nun heißt es aber plötzlich, dass nur ein Teil der Rechnung beglichen wurde - dann wäre die Frage der Sperrberechtigung neu aufzurollen
Sollte die Sperrung berechtigt sein, müsste der Kunde weiterhin Grundgebühr bezahlen.
Aufgrund der unklaren Sachlage bin ich allerdings hier raus. |