Diese Option hat K auch schon in Erwägung gezogen, allerdings aus dem selben, oben genannten Grund wieder verworfen.
Eine andere Idee war, das Paket erst auf eigene Rechnung zu verschicken und später dann die VSK zurückfordern.
Allerdings denkt sich K, dass dies im Falle eines unwilligen V ein wenig unwirtschaftlich werden könnte, da der Streitwert dann gerade mal ein paar Euro beträgt.
Gibt es denn für K die Möglichkeit, V zur Zahlung der VSK zu verpflichten, sollte es nicht freiwillig zu dieser Zahlung kommen? Oder existiert schlicht keine Grundlage, auf der K hier argumentieren kann?
Man sollte an dieser Stelle noch erwähnen, dass V wirklich ausgesprochen störrisch ist, sich u.U. ebenfalls bewusst ist, dass eine Androhung rechtlicher Schritte oder auch einfach der Hinweis seitens K, dass K im Recht ist, nicht viel bringen wird, da der Streitwert so gering ist.
Und nochmal Danke an alle kommenden und natürlich an die schon erhaltene Antwort