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Alt 04.09.2010, 10:50
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AW: Schaden entstanden durch falsche Lieferung

(Lieferung der richtigen Ware)
Zitat:
Zitat von aringa08 Beitrag anzeigen
Ist das nicht auch Nacherfüllung, jedoch nachträgliche Unmöglichkeit da richtiges Gerät nicht verfügbar?
Dann kann man doch zwischen Rücktritt oder Minderung wählen?!
Wer weiß, ob der Händler nicht doch noch ein richtiges Gerät auftreibt? Ansonsten Zustimmung, jedoch: Was nützt Minderung, wenn die falsche Ware geliefert wurde?
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