Also lassen Sie mich das kurz zusammenfassen:
"Der Kunde" schließt irgendwann im Oktober ein Probeabo für zwei Wochen ab mit automatischer Verlängerung?
Ich vermute mal, dass der Vertragsbeginn des Abos anfang November also lt. aussage am 4.11 war? Dann zwei Wochen kostenlos bis mitte November, worauf anschließend der Zahlungspflichtige Zeitraum einsetzte und nach dem ersten Monat am 17.12 auch die erste Rechung kam?
Anderes ausgedrückt:
"Der Kunde" schließt ein Abo über eine
TAGESZEITUNG ab, kann also damit rechnen jeden Werktag ab November eine Zeitung zu erhalten und nimmt es in kauf fast 2 Monate ab Vertragsbeginn keine einzige Zeitung zu erhalten ohne nachdenklich zu werden?
Zitat:
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Der Kunde hatte vorher ja nicht die Möglichkeit zu ragieren.
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Warum nicht?
Selbstverständlich! "Der Kunde" hätte nach lebensnaher Erfahrung bei einer Tageszeitung damit rechnen können/müssen jeden Werktags eine Zeitung zu erhalten! Die Tatsache das das nichts ankam, kann ja nicht im interesse des Kunden sein, da er ja einen
Vertrag über eine
Leistung unterschrieben hat und wusste das er eigentlich Zeitungen bekommen sollte.
Vorallem war dies ein Probeabo und man muss meinen, das der Verlag mit den zwei kostenlosen Wochen i.d.R. überzeugen will.
Das der Kunde keinen
Mangel angezeigt hat signalisierte doch, dass alles in Ordnung sei. Vorallem müsste es misstrauisch zu sehen sein, dass "der Kunde" sich erst dann über NIE erhaltene Zeitungen beschwerte, als er zum zahlen aufgefordert wird und es bis dato für ihn kein Problem war nix zu erhalten!?
Bevor "der Kunde" sich rechtliche Schritte überlegt, sollte er sich m. E. erstmal überlegen, was ihn bewogen hat den Mangel nicht anzuzeigen und sich froh über die Kulanz zeigen!