
13.01.2004, 18:10
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| Aktives Mitglied | | Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 135
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Zitat: |
...aber eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung schicke ich doch am besten als Einschreiben mit Rückschein, oder? Und dann zahle ich die 7 Euro an Porto die ich eigentlich wiederhaben wollte. Oder müsste er diese auch erstatten?
| klar, die Portokosten mußt Du dazuaddieren. Zitat:
Und wie kann ich einen Mahnbescheid abfeuern ohne Anwalt? Ich habe glücklicherweise bisher damit nichts zu tun gehabt | indem Du in ein Schreibwarengeschäft gehst, und Dir ein Mahnbescheidformular kaufst, es ausfüllst, damit zu Deinem Amtsgericht gehst, es dort abgibst und den Rechtspfleger fragst, ob Du alles richtig ausgefüllt hast. Dann mußt Du noch Gebühren vorschießen (die erhältst Du natürlich später wieder, wenn Du gewinnst und der Schuldner nicht plötzlich pleite ist  )
Gruß
Christian |