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Zitat von jens1969 Das Schuldrecht "übertrumpft" (sorry für die Laiensprache) demnach die AGB des Lieferanten!? |
Nein - grundsätzlich sind AGB in dem Sinne 'stärker', daß dann nicht mehr die gesetzlichen, sondern eben die -per AGB- vertraglich vereinbarten Bestimmungen Vorrang haben.
Es sei denn, das Gesetz untersagt vom Gesetz in bestimmter Weise abweichende vertragliche Bestimmungen, gleichviel ob individuell ausgehandelt oder per AGB in den
Vertrag einbezogen.
Oder das Gesetz erlaubt gesetzesvorrangige Vereinbarungen von Vertragsbestimmungen jedenfalls dann, wenn es sich um Allgemeine Geschäftsbedigungen handelt, nur unter gewissen strengen Voraussetzungen (zumutbare Kenntnisnahme, genehmigt, unmißverständlich, deutlich, gerecht, anständig, nicht übervorteilend, rücksichtsvoll, usw. )
AGB, mit denen beim
Verbrauchsgüterkauf zum Nachteil eines Verbrauchers von gesetzlichen Nacherfüllungs-Vorschriften zum Schadensersatz statt der
Leistung bzw. zur anstattdessen möglichen
Forderung des Ersatzes vergeblicher
Aufwendungen abgewichen würde, dürften unwirksam sein.
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