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Alt 12.07.2007, 15:18
once once ist gerade online
V.I.P.
 
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AW: defekter Austauschmotor eingebaut - wer zahlt Umbaukosten?

Zitat:
Zitat von jens1969
Das Schuldrecht "übertrumpft" (sorry für die Laiensprache) demnach die AGB des Lieferanten!?
Nein - grundsätzlich sind AGB in dem Sinne 'stärker', daß dann nicht mehr die gesetzlichen, sondern eben die -per AGB- vertraglich vereinbarten Bestimmungen Vorrang haben.

Es sei denn, das Gesetz untersagt vom Gesetz in bestimmter Weise abweichende vertragliche Bestimmungen, gleichviel ob individuell ausgehandelt oder per AGB in den Vertrag einbezogen.

Oder das Gesetz erlaubt gesetzesvorrangige Vereinbarungen von Vertragsbestimmungen jedenfalls dann, wenn es sich um Allgemeine Geschäftsbedigungen handelt, nur unter gewissen strengen Voraussetzungen (zumutbare Kenntnisnahme, genehmigt, unmißverständlich, deutlich, gerecht, anständig, nicht übervorteilend, rücksichtsvoll, usw. )

AGB, mit denen beim Verbrauchsgüterkauf zum Nachteil eines Verbrauchers von gesetzlichen Nacherfüllungs-Vorschriften zum Schadensersatz statt der Leistung bzw. zur anstattdessen möglichen Forderung des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen abgewichen würde, dürften unwirksam sein.

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