Dies ist eine Diskussion zu 2. Rechnung innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| 2. Rechnung Situation: Ein Kunde beauftragt eine Montage-Firma, die auf Küchen spezialisiert ist, mit einem minimalistischen Auftrag zur Installation der Spüle. Telefonisch wird Betrag x vereinbart. Der Monteur erscheint vor Ort und spricht mit dem Kunden die Arbeit(sabläufe) sowie das Ausstellen der Rechnung ab. Hierbei wird sich erneut auf Betrag x und weiterhin darauf geeinigt, dass der Monteur die Rechnung dem Kunden ausstellt und in dessen Wohnung lässt (der Kunde selbst lässt den Monteur allein). Gesagt, getan, der Kunde findet am Abend die montierte Spüle wie auch die Rechnung über Betrag x vor. Der Kunde ist zufrieden und überweist prompt das Geld. 2 Tage später flattert dem Kunden zu dessen Überraschung eine 2. Rechnung ins Haus mit einem Betrag y, der ca. 1/3 über dem vereinbarten Betrag x liegt. Grund ist ein weiterer Posten: Die Spüle wie auch 2 weitere Küchenmodule mussten noch ausgerichtet werden, das sei im Preis nicht mit inbegriffen gewesen. Die Zeit dafür habe 1h betragen, was (Fachleute werden es bestätigen) maßlos übertrieben ist. Muss der Kunde tatsächlich diese 2. Rechnung begleichen? Vielen Dank für hilfreiche Antworten! |
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