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12-Monats Vertragskündigung

Dies ist eine Diskussion zu 12-Monats Vertragskündigung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 03.05.2011, 15:23
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12-Monats Vertragskündigung

Wenn mann einen 12-Monatsvertrag hat, der z.B. vom 01.04 bis 31.03. läuft und man diesen kündigen will muß man die Kündigung zum 31.03. aussprechen.

Wenn man nun aber irrtümlich schreiben würde:
"Ich kündige nach Ende der 12-monatigen Vertragsdauer am 01.04." was ja ein Tag zu spät wäre, kann sich der Vertrag dann um weitere 12 Monate verlängern wegen eines solchen Irrtums? Obwohl ja zum Ausdruck gebracht wurde, das man das 12-monatige Vertragsverhältnis nicht fortsetzen will.
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Alt 03.05.2011, 15:37
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AW: 12-Monats Vertragskündigung

Zitat:
Zitat von Ksenja Beitrag anzeigen
Wenn mann einen 12-Monatsvertrag hat, der z.B. vom 01.04 bis 31.03. läuft und man diesen kündigen will muß man die Kündigung zum 31.03. aussprechen.

Wenn man nun aber irrtümlich schreiben würde:
"Ich kündige nach Ende der 12-monatigen Vertragsdauer am 01.04." was ja ein Tag zu spät wäre, kann sich der Vertrag dann um weitere 12 Monate verlängern wegen eines solchen Irrtums? Obwohl ja zum Ausdruck gebracht wurde, das man das 12-monatige Vertragsverhältnis nicht fortsetzen will.
§ 133 BGB - Auslegung einer Willenserklärung
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Nein. Der Vertrag verlängert sich nicht um weitere 12 Monate. Man hat ja im übrigen schon zum Ausdruck gebracht, daß der 01.04. bereits der erste Tag sein soll, an welchem das Vertragsverhältnis nicht mehr gelten soll.

Zur Sicherheit würde ich aber den Vertragspartenr nochmal auf die fehlerhafte Ausdrucksweise hinweisen und erläutern, was genau gmeint war, nämlich: 'mit Ablauf des 31.03.'
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  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 20:14
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AW: 12-Monats Vertragskündigung

Danke für die Info!
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Alt 03.05.2011, 22:36
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AW: 12-Monats Vertragskündigung

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
§ 133 BGB - Auslegung einer Willenserklärung
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Nein. Der Vertrag verlängert sich nicht um weitere 12 Monate. Man hat ja im übrigen schon zum Ausdruck gebracht, daß der 01.04. bereits der erste Tag sein soll, an welchem das Vertragsverhältnis nicht mehr gelten soll.
Nun ja, nur maßgeblich ist der objektive Empfängerhorizont, und danach liegt eine Kündigung erst ab 01.04. vor, so dass der Vertrag sich verlängert hat. Denn es wird eben nict klar, dass dieser Verlängerung entgegen getreten werden sollte, sondern, dass nach Ende des 1. Vertragsjahres gekündigt werden sollte!
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Alt 04.05.2011, 06:58
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AW: 12-Monats Vertragskündigung

"Ich kündige nach Ende der 12-monatigen Vertragsdauer am 01.04."

ich würde es darauf ankommen lassen und ggf alle lastschriften stornieren .. und dann kann die gegenseite vor gericht gehen und dort ihre forderungen begründen ..

kam ein bestätigungsschreiben auf die etwas unklar formulierte kündigung ?
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 07:39
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AW: 12-Monats Vertragskündigung

Ich sehe es so wie Defendant.
Verträge die zum Ablauf eines Monats enden sollen, können auch nur zum Ende des Monats gekündigt werden.

Um gelegentlich Unsicherheiten zu überwinden, könnte man doch einfach eine Kündigung so formulieren:

a) ... kündige ich zum Ablauf des Monats xx

b) ... kündige ich zum frühest möglichen Termin, ersatzweise zum Ablauf des Monats xx
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  #7 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 07:52
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AW: 12-Monats Vertragskündigung

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Um gelegentlich Unsicherheiten zu überwinden, könnte man doch einfach eine Kündigung so formulieren:
a) ... kündige ich zum Ablauf des Monats xx
b) ... kündige ich zum frühest möglichen Termin, ersatzweise zum Ablauf des Monats xx
Rechtssicher ist das! - Da stimme ich mit Ron-Wide überein.

Wo läge aber deiner Meinung nach der Unterschied, wenn ich
a) 'kündige den Vertrag zum Ablauf des 31.03.' oder
b) 'kündige den Vertrag zum Beginn des 01.04.'
schreibe.

P.S.:
Bei der Bundeswehr habe ich mal folgende Weisheit gelernt: 'Der Tag beginnt um 00.00 h und endet um 24.00 h.'

In der Realität sind doch der 31.03., 24.00 h und der 01.04., 00.00 h identisch.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 10:00
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AW: 12-Monats Vertragskündigung

Zitat:
Wo läge aber deiner Meinung nach der Unterschied, wenn ich
a) 'kündige den Vertrag zum Ablauf des 31.03.' oder
b) 'kündige den Vertrag zum Beginn des 01.04.'
schreibe.
Wenn ich einen Vertrag "zum Beginn des 01.04." kündige, dann hat der 01.04. bereits begonnen!

Dagegen ist die Kündigung zum Ablauf des 31.03. eindeutig und es ist unzweifelhaft welchen Tag ich meine.
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  #9 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 15:34
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AW: 12-Monats Vertragskündigung

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Verträge die zum Ablauf eines Monats enden sollen, können auch nur zum Ende des Monats gekündigt werden.
Da die Kündigung vor dem 01.04. ausgesprochen wurde, und ausdrücklich auf darauf hingewiesen wurde, dass nach Ende der 12 monatigen Vertragsdauer gekündigt wird, ist der eigentliche Wille des Kündigenden eindeutig. Das im Kündigungschreiben der 01.04. statt der 31.03. steht, ist unschädlich. klausschlesinge hat es mit dem 133er auf den Punkt gebracht. Mir ist zumindestens nichts Gegenteiliges bekannt.

Gruß

Pro
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  #10 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 16:28
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AW: 12-Monats Vertragskündigung

eben, NACH dem Ende des ersten Vertragsjahres sollte erst GEKÜNDIGT werden, also zur Vermeidung der zweitern Verlängerung. Wer so doof ist das so zu fomrulieren, muss halt ein Jahr länger löhnen.
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