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Zitieren aus einem Buch für kommerzielle Zwecke

Dies ist eine Diskussion zu Zitieren aus einem Buch für kommerzielle Zwecke innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 08.07.2011, 23:20
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Zitieren aus einem Buch für kommerzielle Zwecke

Guten Tag,

ich bin sehr froh das ich dieses Forum gefunden habe. Scheint doch so, als würden sich hier ein paar sehr kompetente Menschen herrumtreiben

Hier auch gleich meine erste Frage:

Nehmen wir einmal an in einem Kochbuch von 1980 haben sich der Buchautor und ein Experte eine besondere Art von Kochtopf ausgedacht, welcher nach deren Meinung der beste für einen bestimmten Zweck ist. Sie haben ihn sogar anfertigen lassen. Es gibt dazu ein schwarz-weiss Bild. Natürlich erwähnen Sie auch die Vorteile des Topfes, erklären wieso sie der Meinung sind das der Topf so gut ist und was ihn von anderen Töpfen unterscheidet. Es gibt aber nur einen Topf, kein Patent und keinen Kommerziellen Gedanken - bis jetzt!
Ich habe mich entschieden den Topf nachzubauen, zu Patentieren und mein Glück zu versuchen.
Da der Koch ein sehr berühmter ist, wäre es natürlich von Vorteil auf der Homepage des neuen Topfes die Zeilen aus dem Buch zu zitieren, selbstverständlich mit Angabe der Quelle etc.
Wie sieht denn die Rechtslage aus? Darf man ein Buch einfach zu Kommerziellen Zwecken zitieren? Bzw. sogar den Buchautor mit Namen?
Ich stelle mir da sowas vor wie "Sogar Starkoch Herr ?!!? war der Meinung, das dieser Topf für seinen Zweck aufgrund von seinen Eigenschaften bestens geeignet ist, etc.. wie es auch in seinem Buch nachzulesen ist,... "

Vorab vielen Dank für Ihre Antworten!!

Ihnen allen ein Schönes Wochenende,

Gruß mrdkzone
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Alt 09.07.2011, 01:38
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AW: Zitieren aus einem Buch für kommerzielle Zwecke

Hier gilte es zu beachten
A) das Urheberrecht des Autors,
B) das Persönlichkeitsrecht der erwähnten und der zitierten Personen sowie
C) das Wettbewerbsgesetz.

A) Ob in kommerziellen oder in gemeinnützigen Texten darf aus geschützten Werken (Nebenfrage: Ist der alte Text das?) höchstens zitiert werden, "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." § 51 UrHG Zitate

In der Regel muss man dazu selbst ein Werk schreiben, und das eigene Werk muss einen Grund hergeben, der ein Zitat "gerechtfertigt", erläutert dieser hübsche Text.

In der Regel genügt dazu die Notwendigkeit, eine eigene These durch eine Quelle zu belegen. Z. B.: "Wir sind die Besten! Warentest Nr. 1 am X.X.2001: "sehr gut"!" (Schlechtes Beispiel, aber ich kenne kein gutes.)

B) Sagt der BuPrä öffentlich, "Und immer an die Kondome denken!", könnte sein Persönlichkeitsrecht tangiert sein, wenn eine Kondom-Firma damit wirbt. Insbesondere, wenn so geworben wird, dass eine geschäftliche Verbindung zwischen Firma und BuPrä dem Publikum suggeriert wird.

C) Auch Mitbewerber könnten eine Unterlassung verlangen, wenn so etwas suggeriert würde und nicht stimmte. Wegen Unlauterkeit, Beispiele hier, wegen Irreführung.

Das wären meine ersten Bedenken, es folgen sicherlich noch mehr.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 09.07.2011, 02:06
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AW: Zitieren aus einem Buch für kommerzielle Zwecke

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das sind ja gleich eine Menge Bedenken, ...
wäre ja auch zu schön gewesen
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  #4 (permalink)  
Alt 09.07.2011, 13:25
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AW: Zitieren aus einem Buch für kommerzielle Zwecke

Gibt es keine Gesetztes-Lücke? Irgenteine Möglichkeit?
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Alt 09.07.2011, 16:09
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AW: Zitieren aus einem Buch für kommerzielle Zwecke

Wie ist es denn mit: "schon früher wurde mal in einem Buch von einem bekannten Sterne-Koch und einem Experten ein Kochtopf hergestellt, der nach deren Meinung für diesen Zweck der beste sein soll"

Wäre sowas in Ordnung? Vorab nochmals vielen Dank
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  #6 (permalink)  
Alt 09.07.2011, 16:32
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AW: Zitieren aus einem Buch für kommerzielle Zwecke

Anonym ist schon gut, wenn das Publikum es glaubt. Falls das Publikum oder Teile davon aber wissen oder ahnen können, wer damit gemeint ist, kann es in diese Hose gehen:

"Der Roman greift eine Vielzahl von Details aus dem Leben der am Rechtsstreit später beteiligten realen Personen in dem Roman auf, so zum Beispiel hochrangige tatsächlich verliehene Preise. Hierdurch machte er Esra und ihre Mutter identifizierbar.
(...)
In der Sache wägte der BGH die durch Art. 5 Abs. 3 GG gewährte Kunstfreiheit des Autors gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) der als „Esra“ dargestellten Schauspielerin und ihrer Mutter ab. Er kam hierbei zum Schluss, dass im konkreten Fall das Persönlichkeitsrecht der Schauspielerin schwerer wiege. Es sei nicht erforderlich, dass – wie noch in der Mephisto-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für entscheidend erklärt – die dargestellten Personen „von einem nicht unbedeutenden Leserkreis unschwer“ als Vorbild der Romanfigur erkannt werden könnten. Vielmehr sei für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ausreichend, dass der Betroffene „erkennbar zum Gegenstand einer medialen Darstellung“ werde. Hierfür genüge es, wenn die Person ohne namentliche Nennung zumindest für einen Teil des Leser- und Adressatenkreises aufgrund der mitgeteilten Umstände hinreichend erkennbar werde. Hierfür könne die Wiedergabe von Teilinformationen ausreichen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne weiteres ergebe oder mühelos ermitteln lasse."

Also abwägen muss das Gericht immer in solchen Fällen zwischen ... s.o. Wenn denn da ein Kläger ...

Gruß aus Berlin, Gerd
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