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Zitate auf handgemachten Produkten

Dies ist eine Diskussion zu Zitate auf handgemachten Produkten innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 20.08.2011, 09:17
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Zitate auf handgemachten Produkten

Hallo,
angenommen ein gewerblicher Verkäufer stellt handgemachte Produkte, wie zum Beispiel Taschen her (er näht sie selbst und der Entwurf für den Schnitt ist auch selbst hergestellt) Darf er auf diese Produkte Zitate, etwa wie von Albert Einstein, drucken oder sticken, wenn er unter das Zitat den Namen des Urhebers druckt oder stickt? Wie gesagt diese Taschen werden gewerblich vertrieben...
Vielen Dank für eine Antwort
LG
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Alt 21.08.2011, 00:08
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AW: Zitate auf handgemachten Produkten

Zitat:
Zitat von zoraj Beitrag anzeigen
Darf er auf diese Produkte Zitate, etwa wie von Albert Einstein, drucken oder sticken, wenn er unter das Zitat den Namen des Urhebers druckt oder stickt?
Nein. Zitate im Sinne des Urheberechtsgesetzes darf man grundsätzlich nicht auf Taschen sticken. Denn dort ist "die Nutzung" keinesfalls "durch den besonderen Zweck gerechtfertigt" (§ 51 ebenda).

Was sonst noch zu beachten ist beim Zitieren aus geschützten Werken kann ist da blendend erläutert.

Nun ist ein kurzer Spruch aber in der Regel kein geschütztes Werk in diesem Sinne. Also zitiert man ihn nicht, sondern gibt ihn einfach wieder - weil er frei ist, frei verwendbar, quasi gemeinfrei.

Dies kann sich auch aus der Kürze eines Ausschnitts aus einem Werk ergeben - oder daraus, dass ein Spruch nie Teil eines geschützten Werkes war, z. B. mangels Schöpfungshöhe. Das sollte bei knappen Sätzen fast immer der Fall sein - fast nie hingegen meint dieser Anwalt von Valentin. Aber da kenne ich noch keine Urteile.

Wenn es aber doch der Fall ist, dass ein Spruch keinen Schutz genießt, dann benötigt man auch keine Quellenangabe. Und falls er Schutz genießt, dann nützt einem auch keine Quellenangabe - höchstens dadurch, dass der Schadensersatz dann niedriger ausfällt.

Wenn es aber doch der Fall ist, ist es nicht mehr der Fall, wenn der Urheber 70 Jahre tot ist bzw. danach das Jahr um ist.

Ausname: Ein Spruch, der nicht oder nicht mehr geschützt ist per Urheberrechtsgesetz, könnte geschützt sein als Marke, sie Mario Barth und seine Uschi.

Im Wesentlichen lassen derzeit also vor allem zwei Leute nicht mit sich spaßen in Sachen Sprüchen auf Sachen: M. Barth und der Anwalt von Valentin. Den anderen scheint es wurscht zu sein. Scheint.

Gruß aus Berlin, Gerd
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einstein, gewerblich, urheberrecht, verkauf, zitate

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