Dies ist eine Diskussion zu Window Color und Malvorlagen innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Window Color und Malvorlagen das ist z.B. Pixelpainting nun sagen wir mal er wäre aus einer großen Din A4 Malvorlage die in einem Malbuch war gemacht worden. Wie sieht es da mit Urheberrecht aus. Dürfte man den Smilie dann überhaupt im Internet zeigen? Oder würde man dann gegen das Urheberrecht verstoßen?Also ich denke ja mal das man sie zeigen dürfte, denn schließlich sind doch solche Vorlagen dafür gemacht worden sie nach zu malen/an zu malen, ma dürfte doch lediglich die Vorlage selber nicht hochladen also das eingescannte Bild. Denn sonst dürfte man doch eigentlich auch die Window Colors garnicht ans Fenster pappen denn damit zeigt man sie doch auch. Und wenn dieser jemand dann dieses Pixelpainting was er aus der WiCo Vorlage gemacht hat in einem Forum zeigen würde könnte dann das Forum deswegen abgemahnt werden? |
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| AW: Window Color und Malvorlagen Ob das Bild in der Vorlage, z. B. in einem Malbuch, ein geschütztes Werk ist im Sinne des Urheberrechts § 2 UrHG, das hängt von der Schöpfungshöhe des Werkes ab. Ein Smiley erreicht eine solche Höhe in der Regel nicht, aber aus Vorsicht sollte man als Laie erst mal davon ausgehen, dass ein Werk geschützt ist, bevor man Hoppe-hoppe-Reiter damit spielt und in den Graben fällt, s. Graben 1 und Graben 2. Ausnahme 1: Hat man ein Nutzungsrecht zur Ausstellung (wie im Fenster) oder Verbreitung (wie im Internet), dann darf man das, was einem gestattet wurde. Was das genau ist, das steht in den Vertragsbedingungen oder in den AGB, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Rechteinhabers. Also im Buch oder in der Software. Steht da nichts, dann hat man keine Rechte. Ausnahme 2: Wenn man aus dem vorliegenden Werk ein völlig eigenes Werk macht, bei dem das zugrundeliegende Werk nur noch eine kleine Rolle spielt, dann muss man den ersten Urheber und dessen Rechteinhaber (Verlag) nicht mehr fragen, ob man seine freie Benutzung verbreiten darf oder ausstellen: Was ist eine freie Benutzung? Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Window Color und Malvorlagen Zitat:
Zitat:
Dann dürfte das neu hergestellte Werk zustimmungsfrei veröffentlicht werden. Zitat:
Die Frage lautet eher, ob ein vom Abmahner behaupteter Unterlassungsanspruch tatsächlich begründet wäre. Bei unbegründetem Unterlassungsanspruch wäre die Abmahnung unberechtigt, und bei unberechtigter Abmahnung hätte der Abmahner keinen Anspruch auf Erstattung seiner "Abmahnkosten". Zitat:
Ein vom Urheber erstandenes Original oder Vervielfältigungsstück dürfte jedenfalls genehmigungsfrei ins Fenster gehängt werden, sogar ins Schaufenster eines Ladengeschäfts zu gewerblichen Werbezwecken. Zitat:
Die Befugnis zur Herstellung zur (genehmigungsfreien) Privatkopie umfaßt nicht die Erlaubnis zur Verbreitung und zum öffentlich Zugänglichmachen. 11 |
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