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Wikipedia-Artikel wird abgemahnt

Dies ist eine Diskussion zu Wikipedia-Artikel wird abgemahnt innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 12:13
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Wikipedia-Artikel wird abgemahnt

Servus miteinanda,

angenommen einer betreibt unter anderen eine Website, welche sich mit Bildern, welche im Auftrag von Kunden erstellt werden, befasst.

Als Füller und zur Unterbringung von Tauschlinks, hat dieser dort im Jahr 2007 auch einige Artikel von Wikipedia kopiert und ordnungsgemäß mit dem vorgesehen Zitierungstext versehen, veröffentlicht.

Vor ein paar Wochen bekommt so einer eine Zuschrift, dass eine Firma XYZ die Urheberrechte für diesen Artikel beansprucht. Der hätte dieses Schreiben ignoriert.

Zwischenzeitlich hätte er dabei diese Website überhol und unter anderem diesen beanstandeten Artikel (und alle anderen von Wikipedia) entfernt.

Heute bekomm derda vom Landesgericht Hamburg (er wohnte in Baden bei Wien) eine einstweilige Verfügung auf Entfernung dieses Artikels.

In der Kopie des Artikels, an dem XYZ angeblich die Urheberrechte hat fehlt wohlweislich der Zitierungstext der auf Wikipedia verweist.

Den Artikel hätte er sowieso schon entfernt, aber er hättee keine Lust die vermutlich auf ihn zukommenden Verfahrenskosten zu tragen, bzw. möchte er überhaupt XYZ widersprechen, da er der Meinung wäre, dass dahinter eine reine Abzocke steckt.

Kann jener Wikipedia in irgendeiner Form in die Verantwortung nehmen? Falls das stimmen sollte, dass XYZ die Urheberrechte an diesem Artikel hat, hat sich auch Wikipedia schuldig gemacht, nämlich auch jenem Fiktikus gegenüber.

OK so ? ]

Geändert von oidahabara (09.03.2011 um 16:15 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 13:00
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AW: Wikipedia-Artikel wird abgemahnt

Hallo!

bitte die Forenregeln beachten! Unabhängig davon: Um welche Wikipedia-Seite handelt es sich?

MfG, Jens.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 16:11
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AW: Wikipedia-Artikel wird abgemahnt

Artikel Edgar Degas. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. Februar 2007, 08:45 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?...oldid=27939908 (Abgerufen: 26. Februar 2007, 10:28 UTC)
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  #4 (permalink)  
Alt 13.03.2011, 01:07
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AW: Wikipedia-Artikel wird abgemahnt

herzlichen dank für die vielen hilfreichen antworten
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Alt 13.03.2011, 13:02
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AW: Wikipedia-Artikel wird abgemahnt

Zitat:
Zitat von oidahabara Beitrag anzeigen
einer betreibt ... eine Website, welche sich mit Bildern, welche im Auftrag von Kunden erstellt werden, befasst [und] hat ... dort im Jahr 2007 auch einige Artikel von Wikipedia kopiert ... veröffentlicht.

Kann jener Wikipedia in irgendeiner Form in die Verantwortung nehmen? Falls das stimmen sollte, dass XYZ die Urheberrechte an diesem Artikel hat ...
Die Nutzungserlaubnis an Wikipaedia-Artikeln dürfte nur für eine Verwendung zu nichtgewerblichen Zwecken gelten. Insofern wird eine Benutzung zu gewerblichen Zwecken weiterhin zustimmungsbedürftig bleiben.

Zitat:
möchte er überhaupt XYZ widersprechen, da er der Meinung wäre, dass dahinter eine reine Abzocke steckt.
Es wäre sehr schwierig zu begründen, weshalb ein objektiv schädigendes Verhalten den "Abzocker" deshalb nicht zu Schadensersatz berechtigen können soll, weil er sich nur "zum Schein" nicht mit der (gewerblichen) Verwertung seiner Wikipaedia-Artikel einverstanden zeigen will, während er die Artikel in Wahrheit mit der Absicht (und der Hoffnung) im Internet plaziert hat, sie mögen (möglichst zu gewerblichen Zwecken) kopiert werden, um später mit drastischen Schadensersatzforderungen wegen "ungenehmigter" Verwertung an die Benutzer heranzutreten zu können.

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AW: Wikipedia-Artikel wird abgemahnt

Wo Wikipedia durch eine unberechtigte § 31 Einräumung von Nutzungsrechten schuld ist an einem Verstoß eines Dritten gegen das Urheberrecht,

kann Wikipedia natürlich auch in Regress genommen werden für berechtigte Forderungen des Nutzungsrechte-Inhabers gegenüber diesem Dritten.

Dieses "Wo" wird leider nicht konkret erwähnt im Text oben. Wo hieß es, "Du dafst!", wo es gar nicht stimmte?

Gruß aus Berlin, Gerd
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