Dies ist eine Diskussion zu Wikipedia-Artikel wird abgemahnt innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Wikipedia-Artikel wird abgemahnt angenommen einer betreibt unter anderen eine Website, welche sich mit Bildern, welche im Auftrag von Kunden erstellt werden, befasst. Als Füller und zur Unterbringung von Tauschlinks, hat dieser dort im Jahr 2007 auch einige Artikel von Wikipedia kopiert und ordnungsgemäß mit dem vorgesehen Zitierungstext versehen, veröffentlicht. Vor ein paar Wochen bekommt so einer eine Zuschrift, dass eine Firma XYZ die Urheberrechte für diesen Artikel beansprucht. Der hätte dieses Schreiben ignoriert. Zwischenzeitlich hätte er dabei diese Website überhol und unter anderem diesen beanstandeten Artikel (und alle anderen von Wikipedia) entfernt. Heute bekomm derda vom Landesgericht Hamburg (er wohnte in Baden bei Wien) eine einstweilige Verfügung auf Entfernung dieses Artikels. In der Kopie des Artikels, an dem XYZ angeblich die Urheberrechte hat fehlt wohlweislich der Zitierungstext der auf Wikipedia verweist. Den Artikel hätte er sowieso schon entfernt, aber er hättee keine Lust die vermutlich auf ihn zukommenden Verfahrenskosten zu tragen, bzw. möchte er überhaupt XYZ widersprechen, da er der Meinung wäre, dass dahinter eine reine Abzocke steckt. Kann jener Wikipedia in irgendeiner Form in die Verantwortung nehmen? Falls das stimmen sollte, dass XYZ die Urheberrechte an diesem Artikel hat, hat sich auch Wikipedia schuldig gemacht, nämlich auch jenem Fiktikus gegenüber. OK so ? ] Geändert von oidahabara (09.03.2011 um 16:15 Uhr). |
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| AW: Wikipedia-Artikel wird abgemahnt Hallo! bitte die Forenregeln beachten! Unabhängig davon: Um welche Wikipedia-Seite handelt es sich? MfG, Jens. |
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| AW: Wikipedia-Artikel wird abgemahnt Artikel Edgar Degas. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. Februar 2007, 08:45 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?...oldid=27939908 (Abgerufen: 26. Februar 2007, 10:28 UTC) |
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| AW: Wikipedia-Artikel wird abgemahnt herzlichen dank für die vielen hilfreichen antworten |
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| AW: Wikipedia-Artikel wird abgemahnt Zitat:
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| AW: Wikipedia-Artikel wird abgemahnt Wo Wikipedia durch eine unberechtigte § 31 Einräumung von Nutzungsrechten schuld ist an einem Verstoß eines Dritten gegen das Urheberrecht, kann Wikipedia natürlich auch in Regress genommen werden für berechtigte Forderungen des Nutzungsrechte-Inhabers gegenüber diesem Dritten. Dieses "Wo" wird leider nicht konkret erwähnt im Text oben. Wo hieß es, "Du dafst!", wo es gar nicht stimmte? Gruß aus Berlin, Gerd
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