Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wie viel Gedicht darf im Songtext zitiert werden?

Dies ist eine Diskussion zu Wie viel Gedicht darf im Songtext zitiert werden? innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 19:25
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Lightbulb Wie viel Gedicht darf im Songtext zitiert werden?

Hallo!

Mal angenommen, Person A aus Deutschland möchte einen Song schreiben (Musik und Text). Für den Refrain hat Person A eine kurze Passage aus einem Gedicht von Person B aus den USA gefunden (die beiden kennen sich nicht, Person B ist vor 30 Jahren verstorben), die, wenn irgend möglich, in leicht veränderter Form verwendet werden soll. Sagen wir, es geht um acht Verse, von denen die Reihenfolge vertauscht und der letzte geändert wurde.

Liegt hier eine Urheberrechtsverletzung vor, oder wäre das ein Zitat im Sinne des §51 UrhG? Ich werde da nicht so ganz schlau, denn irgendwie wäre es ja kein "selbstständiges Sprachwerk" (ist ja Musik), andererseits wäre es ja auch nur der Refrain, der in den restlichen Text "eingebettet" würde und somit ein eigenständiges Werk ergäbe --- oder? Es geht hier aber auch nicht um "einzelne Stellen eines erschienen Werkes der Musik" (ebenfalls §51). Da hab ich mal gehört, dass es eine bestimmte Anzahl von Tönen einer Tonfolge gibt, die man nicht überschreiten darf, ohne eine Urheberrechtsverletzung zu riskieren. Ist das bei Gedichten vllt ähnlich, d.h. gibt es eine bestimmte Anzahl an Worten, die man verwenden darf? Klingt nicht logisch, da es ja auch seeehr kurze Gedichte gibt.

Zu guter Letzt ist das ganze ja auch nicht einfacher, dadurch, das die Werke von Person B US-Amerikanischem Recht unterlägen.

Bin gespannt auf und dankbar für hilfreiche Antworten! (und hoffe, keinen entsprechenden Forenbeitrag übersehen zu haben...!!)
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 23:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Wie viel Gedicht darf im Songtext zitiert werden?

Zitat:
Zitat von zaeda Beitrag anzeigen
Zu guter Letzt ist das ganze ja auch nicht einfacher, dadurch, das die Werke von Person B US-Amerikanischem Recht unterlägen.
Für eine Urheberrechtsverletzung, die in D. begangen wird, ist deutsches Recht maßgeblich, auch wenn der Urheber Ami ist und der Täter Chinese. Das ist wie beim Autofahren: Wo sie zusammenstoßen, da ist der Tatort.

Ansonsten lese man mal "Was ist eine freie Benutzung?" Sind dann noch Fragen offen, bitte.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 08:28
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wie viel Gedicht darf im Songtext zitiert werden?

hmmm, danke für den Link, der Artikel ist spannend. Bleiben trotzdem zwei Fragen.

1. ist das wirklich wie beim Autofahren? Denn der Zusammenstoß findet ja nicht zwangsläufig in Deutschland statt, wenn z.B. der Inhaber der Verwertungsrechte von Person B (nennen wir ihn mal C) erst bei einem Konzert in den USA (oder meinetwegen auch in China) von dem Lied erfährt, oder aber die CD in den USA kauft, oder aber dort (legal) runterlädt. Wenn dann deutsches Recht gilt, macht es das zwar einfacher für Person A, aber bei nem Unfall wird ja auch nicht Japanisches Recht gelten, weil der Wagen des Unfallverursachers dort hergestellt wurde... Oder wäre das jetzt ein blöder Vergleich?

2. Freie Benutzung klingt erstmal sinnvoll und hilfreich, dann aber doch wieder sehr schwammig. Wenn man ein Werk nicht mehr erkennen kann, ist es oft gar keine echte "Benutzung" mehr - evtl. hat man es noch als Grundlage benutzt, aber es im Lauf der Zeit so weit verändert, dass es nicht wiedererkennbar ist. Wenn man das Werk aber noch erkennen kann, obwohl es in einem völlig neuen Zusammenhang steht und leicht verändert wurde, dann klingt es in dem Artikel ein wenig danach, als sei es fast schon im Ermessen des Künstlers, ob es freie Benutzung, oder Urheberrechtsverletzung ist. Will sagen: es klingt, als wäre der von mir konstruierte Fall eine freie Benutzung solange Person C den kleinen Song von Person A als unwichtig abtut. Das könnte sich dann ändern, wenn Person C mitbekommt, dass der Song plötzlich weltweit erfolgreich wird und richtig Geld einspielt. Dann kann Person C sich überlegen zu sagen, dass ja ein Teil der Textertantiemen ihr zustehen.

Zusammengefasst: Mir ist nicht klar, ob Person A sich in irgendeiner Form auf freie Benutzung berufen könnte, da ja scheinbar nicht klar ist, wie diese abgegrenzt ist...
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 13:39
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Wie viel Gedicht darf im Songtext zitiert werden?

Zitat:
Zitat von zaeda Beitrag anzeigen
1. ist das wirklich wie beim Autofahren? Denn der Zusammenstoß findet ja nicht zwangsläufig in Deutschland statt
Die urheberrechtliche Frage ist allein:

Wo wird veröffentlicht?
(Verbreitet, aufführt, etc.)

Wenn das Stück in Deutschland veröffentlicht wird, unterliegt diese Veröffentlichung dem deutschen Urheberrecht. Egal wo der Urheber sitzt, egal wo der Veröffentlicher sitzt.

Die Veröffentlichung (oder sonstige Nutzung) hat immer einen Ort. Und das dort geltende Recht ist relevant. So kann es z.B. passieren, daß für ein Buch eines deutschen Autors in Deutschland bereits die Schutzfrist abgelaufen ist, weil der Autor schon mehr als 70 Jahre tot ist, während das Buch in den USA noch geschützt ist, weil dort die Schutzfrist erst 90 Jahre nach Tod des Autors endet.

Zitat:
2. Freie Benutzung klingt erstmal sinnvoll und hilfreich, dann aber doch wieder sehr schwammig.
Das liegt in der Natur der Sache. (Die "Angemessenheit" des Umfangs eines Zitats ist übrigens nicht weniger schwammig.)

Als ganz einfache Faustregel kann man zunächst mal sagen: die eigenschöpferische Leistung am neuen Werk muß deutlich den Anteil des genutzten Werkes übersteigen.

In einem Liedrefrain eine Zeile oder zwei eines Gedichtes zu verwenden - das kann ich mir gut als freie Benutzung vorstellen.

Mal völlig davon abgesehen, ob eine oder zwei Gedichtzeilen für sich genommen überhaupt genug Schöpfungshöhe haben, um noch geschützt zu sein.

Ich meine... "Er öffnete die Tür und trat in ihr Schlafzimmer" kann ja hundertmal Teil eines geschützten Werkes (Roman) sein. Der Satz allein als solcher hat natürlich niemals urheberrechtlichen Schutz, den kann jeder immer wieder neu in seinen eigenen Roman reinschreiben.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 23:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Wie viel Gedicht darf im Songtext zitiert werden?

Um den Schwamm noch etwas weiter auszutrocknen:

In einem Werk B, das Teile aus Werk A übernimmt, stehen diese Teile ja meist nicht zufällig da, und nicht zufällig an dieser Stelle. Meist geht aus Werk B hervor, weshalb Werk A an dieser Stelle zitiert wird:

X) Das erste Werk wird persifliert im zweiten Werk, veralbert, konterkariert, entlarvt, verurteilt usw. Eine solche "kritische Auseinandersetzung" wird traditionell als starkes Indiz für eine freie Benutzung gewertet von Gutachtern und Gerichten.

Y) Neuerdings soll aber auch eine eher lobende bis hymnische Zitierung als freie Benutzung durchgehen können, hörte ich. Das wird sich dann ebenfalls aus dem Zusammenhang des neuen Werkes ergeben - und dessen Zusammenhang mit dem alten Werk.

Z) Ein reines Abkupfern des alten Werkes, ein Plagiat, sollte auch an der beabsichtigten Wirkung zu erkennen sein: Sich offensichtlich an einen Erfolg dranhängen zu wollen wäre das deutlichste Indiz. Ein anderes mögliches: In einem laschen Opus glänzt einzig und allein der abgekupferte Teil.

Vorläufiges Fazit: Entscheiden tut nicht die Willkür des ersten Urhebers, sondern die Meinungsbildung eines angerufenen Gerichts. Und dies kann sich an Kriterien anlehnen, die bislang entwickelt wurden, ähnlich, wie ich sie hier skizziert habe.

Krasses Beispiel 1: Ich schreibe ein Sonett und referiere darin wesentliche Teil des Textes "Da da da". Da wäre mein eigenes Werk zumindest formal im Vordergrund, das zitierte, paraphrasierte eher Objekt meines Werkes.

Krasses Beispiel 2: Ein Dritter nimmt mein Sonett und fasst es in ein eigenes, drittes Werk ein, das vor allem aus gestammeltem "Geiles Gedicht, das haut mich grade um" am Anfang besteht und am Ende aus "Das hat mich doch glatt umgehauen! Watt'n Sonett, so nett, so nett ..."

Mutmaßlich würde 1 als eine freie Benutzung anerkannt, 2 aber eher als Mittel zum Plagiat. Und alle weniger krassen Beispiele lägen dann in der Mitte von 1 und 2 und müssten etwas eingehender untersucht und begründet werden von Gutachtern und Gerichten.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 10:00
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zaeda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wie viel Gedicht darf im Songtext zitiert werden?

Danke erstmal für die ausführlichen Antworten und Erklärungen. Zumindest ist mir jetzt die Denkweise etwas klarer, ganz sicher ist man wohl immer erst, wenn der fiktive Fall mal irgendwann so oder ähnlich real wird. Aber irgendwie ist das ja auch das spannende an solchen Fragen.

Frei nach dem Motto, das mit dem Sonnett war richtig nett,
und auch die krassen Fälle waren richtig helle
Möglichkeiten zu erklären - wenn da nicht immer erst die Fragen wären;-)

Also, danke noch mal und ein schönes WE!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
gedicht, international, songtext, urheberrecht, zitat

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ab wie viel Jahren darf man in die Disko? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 09.02.2011 17:05
Kann/DARF der Vorstand entlastet werden, obwohl Jahreshauptversammlung viel zu spät? Vereinsrecht 29.08.2008 16:40
Müssen "normale" Definitionen in Hausarbeit zitiert werden? Strafrecht / Strafprozeßrecht 30.07.2007 13:04
Wie viel Tage darf man durcharbeiten? Arbeitsrecht 16.07.2007 09:28
Songtext-Archive im Internet illegal? Urheberrecht 06.05.2004 16:49





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN