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wie abtretung der aus urh.recht resultierenden rechte an AG verhindern?

Dies ist eine Diskussion zu wie abtretung der aus urh.recht resultierenden rechte an AG verhindern? innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.09.2005, 16:18
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Lightbulb wie abtretung der aus urh.recht resultierenden rechte an AG verhindern?

liebe juristen,

also einmal angenommen ein unternehmen a fordert den mitarbeiter b (und alle anderen mitarbeiter) auf sich eine schicke wortkombination zu einem thema einfallen zu lassen...
unterbreitet mitarbeiter b nun einen vorschlag verliert b alle rechte an seinem geistigen eigentum aufgrund zahlung des gehaltes (klausel des arbeitsvertrages).

1) wie wäre der sachverhalt zu bewerten, wenn mitarbeiter b einen vorschlag unterbreitet mit dem verweis, dass dieser vorschlag nicht von ihm, sondern einer dritten person c stammt (mit copyright-angabe von person c) ? bedenke: unternehmen a hat c nicht aufgefordert vorschläge zu unterbreiten!
2) welche rechte hätte c, wenn das unternehmen a seinen vorschlag in leicht abgewandelter form verwendet?
3) könnte c in diesem fall seinen anspruch auf unterlassung geltend machen?
4) welche chancen hätte c damit rein theoretisch?

und wieder einmal vielen dank im voraus für eine antwort!

Geändert von ecommerce (04.09.2005 um 22:39 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2005, 18:32
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AW: umgehung der abtretung des urh.rechtes an AG: einschaltung dritter

Man kann das Urheberrecht nicht abtreten, egal was in irgendwinem Vertrag steht - es kann hier lediglich um die Nutzungsrechte gehen.

Was sollte denn der Grund sein, Rechte "zurückbehalten" zu wollen?
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2005, 20:22
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Arrow AW: umgehung der abtretung des urh.rechtes an AG: einschaltung dritter

nun, der grund könnte sein, dass das unternehmen a den mitarbeiter b mit einem bruchteil dessen "abspeist", was die erbrachte leistung auf dem freien markt wert wäre. oder, dass das unternehmen den mitarbeiter b für seine leistung gar nicht explizit entlohnt, da er ja ein gehalt bekommt... auch wenn solch eine zu erbringende leistung eigentlich nicht umfang seines aufgabengebietes ist.
kennt jemand eine lösung zu diesem rätsel? würde mich freuen!

ps: es eilt
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