Dies ist eine Diskussion zu Widmung eines Textes und Urheberrecht innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Widmung eines Textes und Urheberrecht - Rechte zur Verbreitung - Recht zur Bearbeitung, insbesondere zur Konvertierung in beliebige E-Book-Formate und in elektronische Druckvorlagen - Recht zu Veränderungen in geringem Umfang, insbesondere zur Fehlerkorrektur. Ebenfalls das Recht zur Anpassung des Titels und des Layouts des Werkes Desweiteren spezifiziert der Verlag als seine Pflicht: Verlag V kann dem Autor A Vorschläge zur Korrektur fehlerhafter sprachlicher Formulierungen sowie zur Streichung, Änderung oder Ergänzung inhaltlicher Formulierungen machen. Kommt es bezüglich der von Verlag V vorgeschlagenen Korrekturen zu keiner Übereinkunft mit dem Autor A, ist Verlag V berechtigt, den Verlagsvertrag außerordentlich zu kündigen. Nach Veröffentlichung des Werkes muss Autor A feststellen, daß die Widmung seines Buches komplett entfernt wurde, seiner Ansicht nach eine Änderung die einer vorherigen Absprache bedurft hätte, da seiner Meinung nach ein kompletter Teil des Werkes entfernt worden ist, und damit seiner Ansicht nach sein Urheberrecht verletzt wurde. Der Verlag V begründet die Änderung jedoch mit dem Recht auf Veränderungen in geringem Umfang, bzw. Recht auf Änderung des Titels. Wie sieht in einem solchen Fall das Urheberrecht aus? Fällt darunter auch die Widmung eines Werkes? Bedarf eine Änderung, bzw. Streichung dieser vorheriger Genehmigung des Autors, oder fällt dies in die Kategorie geringfügiger Änderungen? |
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| AW: Widmung eines Textes und Urheberrecht Zitat:
Ich würde, mal aus dem Bauch heraus, das Streichen einer Widmung in einem Buch als Veränderung ansehen, die ohne Zustimmung des Autors nicht erfolgen darf, und schon gar keine "unwesentliche Veränderung" ist. Aber wie gesagt: das entscheidet das Gericht. Ich empfinde es als ein sehr merkwürdiges Verhalten des Verlags.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Widmung eines Textes und Urheberrecht Goethes "Vorspiel auf dem Theater" gehört sicherlich zu seinem Werk "Faust" wie dieselbe auf's Auge, ebenso die Vorworte zu Shaws Stücken, wie ich hier mal erwähnte. Ob aber eine Widmung zum Werk gehört? Falls sie weder formal noch inhaltlich mit dem Werk zu tun hat, eher nicht. Ein Roman über Holzfäller in Kanada mit einer Widmung "An meine Mutter, ohne deren Apfelkuchen ich dies Werk nie rechtzeitig zu Ende gebracht hätte" gehört sicher nicht dazu. Insofern wäre das auch nicht betroffen vom Vertrag über das Werk an sich. Bliebe aber immer noch die Frage, ob das vom Autor vorgeschlagene Vorwort nicht zu dem "Wie" des Veröffentlichens gehört: § 12 Veröffentlichungsrecht "(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist." Zum "Wie" wurde vertraglich lediglich vereinbart, irgendwer (mutmaßlich der Verlag) hätte "das Recht zur Anpassung des Titels und des Layouts des Werkes". Über das Vorwort, das ja ebenso nicht zum Werk an sich gehört (der Titel schon eher), wurde nichts vereinbart. Insofern könnte das Einfügen eines Vorworts in das selbe Manuskript, in dem das Werk steht, höchstens als Bitte des Autors verstanden werden, die nach Treu und Glauben evtl. ignoriert werden könnte - evtl.! Ein Urheberrecht besteht an einer Widmung mangels Schöpfungshöhe kaum. Geschützt ist nur das Werk an sich - und ein "verbundenes Werk" kann ja nur entstehen, wenn mindestens zwei Werke vorhanden sind :-). Dass das eigentliche Werk nun entstellt wäre, gar noch vertragswidrig, ist auch nicht der Fall (höchstens wegen eines veränderten Titels, wie bei mir mal). Es ist lediglich ein vertragsfremder Text nicht in das vertragsgemäße Buch übernommen worden. Das mag unschön sein, so ohne Nachfrage, aber mutmaßlich der Verlagserfahrung mit den Mimosen unter den Autoren geschuldet, wie auch ich sie als Lektor leidvoll genießen durfte. Gruß aus Berlin, Gerd
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