Dies ist eine Diskussion zu Wer verletzt das Urheberrecht? (Videoportal) innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Wer verletzt das Urheberrecht? (Videoportal) zuerst möchte ich mich bei Ihnen bedanken, so eine Seite aufzustellen, die es mir ermöglicht, rechtliche Fragen zu klären. Ich habe hier einen Rechtsfall dargestellt, der hoffentlich alle Forumsregeln gerecht wird. Wenn Person P ein Video (das ihm nicht gehört) in einem Videoportal hochlädt, wer haftet für den Rechtsverstoß? Der Inhaber des Videoportals (weil er ja das Video veröffentlicht) oder P (weil er es hochlädt)? Wie ändert sich die Rechtslage wenn das Videoportal aus China oder Amerika ansässig ist? (P wohnt in Deutschland) Ändert sich der Rechtsfall wenn P im Video ein Logo von seinem Unternehmen als Werbung einblendet oder eine Videofrequenz (Werbung) ins Video einbaut? Wenn Person G das Video sich anschaut und dieses Video in seiner Homepage "einbettet" (die homepage zeigt dann nur den player und das video und man erspart sich dadurch die Verlinkung, da man es gleich abrufen kann) Haftet er für den Rechtsverstoß? Danke für die Beantwortung der Fragen. Geändert von asiaray (19.05.2010 um 16:23 Uhr). |
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| AW: Wer verletzt das Urheberrecht? (Videoportal) "(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe)." http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html Der Urheber (bzw. der, dem der Urheber die Verwertungsrechte vergeben hat) kann nun von allen Störern seiner Rechte a) Unterlassung der künftigen Störung b) Ersatz des Schadens durch die bisherige Störung verlangen, also vom Hochlader wie vom Portalbetreiber. Wer nun ob und wieweit für a) und/oder b) zahlen und unterschreiben muss, das entscheidet im Streitfall ein Gericht. Und zwar ein deutsches, wenn der Störer in D seinen Sitz hat, Wohn- oder Geschäfts-Sitz. Über Ausländer gibt es entsprechende bi- und inter-nationale Abkommen, die ich alle auswändig kenne, aber nicht verrate :-). http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch...s_Urheberrecht http://de.wikipedia.org/wiki/Welturheberrechtsabkommen http://de.wikipedia.org/wiki/Berner_...atur_und_Kunst Bei einer "Einbettung" eines geschützten Werkes (hier: Video) in die Website eines Dritten sehen manche Gerichte ebenfalls eine Störung, zumindest dann, wenn ... aber nun geht es schon sehr ins Detail. Gruß aus Berlin, Gerd PS. Wer in ein fremdes Werk seinen eigenen Krempel einblendet (Logos, Kommentare usw.), verstößt zudem noch gegen das Verbot der Verbreitung der Bearbeitung fremder Werke ohne Zustimmung nach http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html |
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