Dies ist eine Diskussion zu Wem gehören Bausteine einer Software? innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Wem gehören Bausteine einer Software? Um des Geld wieder rein zu holen, will er in einem seiner eigenen Projekte dieses API (fast) komplett als Baustein verwenden. Die Frage ist jetzt: Kann die Firma ihn verklagen auf Unterlassung und Schadensersatz wegen Nutzungsrechtsverletzung? Muss er seinen Quellcode vorzeigen bei einem Fachanwalt, nur weil irgend jemand behauptet, sein Produkte habe eine Ähnlichkeit mit seinem? Er verkauft nicht das API als solches als sein Produkt. Die Spezifikationen des neuen Produkts sind völlig andere. Ohne intensive Wiederverwendung von Code-Bausteinen ist keine Software-Entwicklung möglich. Auch diese Kundenfirma ist selbst ein Programmierer-Team und wird wohl kaum für jeden Kunden jedes Element neu schreiben. Bis jetzt hat noch kein Kunde ihm verboten, Bausteine von Ihrer SW für andere Kunden wiederzuverwenden, solange keine Idee des Kunden geklaut wird. In diesem Fall muss er jedoch die komplette SW eines Kunden in seiner einbauen. Jedoch ist die Spezifikation des Kunden derart trivial, dass kaum hier die Rede von „geistigem Eigentum“ sein kann. Schon gar nicht, wenn er so übervorteilt wurde wegen dem unterschätztem Aufwand. |
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| AW: Wem gehören Bausteine einer Software? Zitat:
Wenn nichts dazu vereinbart ist, dann ist der Vertragszweck maßgeblich zur Ermittlung von Inhalt und Umfang einer Nutzungsrechte-Einräumung. Zitat:
Im Zweifel ( wenn nichts vereinbart wurde ) ist zu Gunsten des Urhebers davon auszugehen, daß er ein derart weitreichendes ausschließliches Nutzungsrecht nicht einräumen wollte. http://www.it-recht-kanzlei.de/Downl...ancer.txt.html Zitat:
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| AW: Wem gehören Bausteine einer Software? Zitat:
Vielen Dank, auch für den Link! Ich habe lediglich eine Verschwiegenheitserklärung von dieser Firma unterzeichnet, jedoch keinen Werksvertrag o.ä.. War nur ein formloser mündlicher/Email-Vertrag, ohne Nennung von Nutzungsrechten. |
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