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Webdesign und Grafiken

Dies ist eine Diskussion zu Webdesign und Grafiken innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.03.2011, 19:51
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Webdesign und Grafiken

Liebes Forum und Liebe Mitglieder,

ich hätte mal wieder eine Frage zu einem Sachverhalt. Bin mir aber nicht sicher, ob ich im richtigen Unterforum bin, falls nicht, bitte ich dies zu entschuldigen.

Sachverhalt: A betreibt ein eigenes, angemeldetes Gewerbe als Mediengestalter und hat für eine Unternehmen eine Seite entwickelt. Ein anderes Unternehmen, aus dem gleichen Tätigkeitsfeld hat nun eine sehr ähnliche Seite auf die Beine gestellt. Es wurden Grafik, der gesamte Aufbau teils verändert, teils unverändert übernommen.
Eingetragen und geschützt wurde nichts, ausser dem üblichen Standardtext unter Impressum der Seite. Die Verwendung durch die "Konkurrenz" läuft bereits 3 Monate.

Meine Fragen sind nun:

1. Macht eine Abmahnung Sinn?
2. Wenn ja, sollte nur die Unterlassung gefordert werden oder gleich eine Art Entschädigung?
3. Gibt es Formvorschriften zu beachten?
4. Sollte man direkt einen RA einschalten? (Ich weiß hier ein eindeutiges JA)


Erneut wäre ich für Denkanstöße dankbar!!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 01:26
V.I.P.
 
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AW: Webdesign und Grafiken

Zitat:
Zitat von henning2000 Beitrag anzeigen
Ein anderes Unternehmen, aus dem gleichen Tätigkeitsfeld hat nun eine sehr ähnliche Seite auf die Beine gestellt. Es wurden Grafik, der gesamte Aufbau teils verändert, teils unverändert übernommen.
Eine Grafik kann ein geschütztes Werk sein im Sinne des § 2 Urheberrechtsgesetz - wenn es die dazu nötige Schöpfungshöhe aufweist.

Viele Grafiken schaffen diese Hürde nicht - noch nicht einmal das Logo der ARD.

Wenn man aber davon überzeugt ist, dass man diese Hürde übersprungen hat, dann kann man auch mal Geld riskieren dafür:
Abmahnung wegen § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
Risiko einer Gegenabmahnung
Klage wegen § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
Risiko, auf eigenen Kosten, Verfahrenskosten und die des Beklagten sitzen zu bleiben.

Noch schwieriger wird es bei "der gesamte Aufbau" einer Website: Was daran wären genau "persönliche geistige Schöpfungen" nach § 2 UrHG?

Dass die Links links stehen und das Menü oben? Dann habe ich das auch geklaut .

Die reine Mühe, die das Erstellen einer Website macht, schützt sie noch nicht als Werk:
"Keine Berücksichtigung des Aufwands
Als unerheblich für den Urheberrechtsschutz gelten der Aufwand und die Kosten, mit denen eine Leistung erbracht wurde. Die rein handwerkliche Leistung, die jedermann mit durchschnittlichen Fähigkeiten ebenso zustande brächte, mag sie auch auf anerkennenswertem Fleiß und auf solidem Können beruhen, liege außerhalb der Schutzfähigkeit, betont die deutsche Rechtsprechung (...)"

Hilfreich wäre vor einem Anwalt für Urheberrecht erstmal ein Fachmann aus dem Gewerbe, der die Website mal unter dem Gesichtspunkt der Schöpfungshöhe ankuckt - vielleicht gar für lau, vielleicht von der Gewerkschaft oder vom Künstlerverband.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2011, 21:34
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AW: Webdesign und Grafiken

Gerd hat ja schon die wesentlichen Punkte angesprochen.
ich hatte u.a. hierzu mal einen kleinen Artikel mit der aktuellen Rechsprechung geschrieben, in dem man sich evtl. näher informieren kann: http://www.rechtambild.de/2011/03/de...eroberflachen/

Der Einzelfall ist hierbei sowieso sehr schwer zu bestimmen und kann fast nie benannt werden - außer vom Richter der es am Ende entscheiden darf...
Aber einen Experten auf dem Gebiet zu fragen schadet zumindest nicht
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