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Wahrnehmbares digitales Wasserzeichen im Bild als Urhebervermerk?

Dies ist eine Diskussion zu Wahrnehmbares digitales Wasserzeichen im Bild als Urhebervermerk? innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 19:30
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Wahrnehmbares digitales Wasserzeichen im Bild als Urhebervermerk?

Hallo Freunde,

gilt ein "wahrnehmbares digitales Wasserzeichen" (z.B. Firmenlogo) im Bild als Urhebervermerk?
Nach §13 UrhG kann der Urheber bestimmen, ob und welche Bezeichnung als Urheberbezeichnung zu verwenden ist. Demnach müßte das wahrnehmbare digitale Wasserzeichen, z.B. Firma XY, auf die natürliche Person (Urheber) zurückzuführen sein, wenn der Urheber im Internet unter "Firma XY" firmiert und im Impressum seiner Internetpräsenz namentlich aufzulösen ist.

In Kurzform: frei zugänglich gemachtes Bild im Internet mit wahrnehmbaren digitalem Wasserzeichen "Firma XY". Nach einmaliger Recherche findet sich hinter "Firma XY" eine Internetpräsenz und im Impressum der Klarname des Urhebers "Max Mustermann".

Gilt das wahrnehmbare digitale Wasserzeichen "Firma XY" als Urhebervermerk?

Danke!
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Alt 21.02.2011, 22:11
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AW: Wahrnehmbares digitales Wasserzeichen im Bild als Urhebervermerk?

Urheber kann nur eine natürliche Person sein, keine juristische Person, deshalb auch keine Firma:
§ 2 Geschützte Werke
"(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."

Da es dem Urheber aber freisteht, ein Pseudonym, einen Künstlernamen zu verwenden, kann er dafür nehmen, was er will - auch einen Firmennamen wie weiland die Band "Chicago Transit Authority" oder "The 1910 Fruitgum Company". Oder eben "Firma XY".

Ob der Urheber das getan hat oder ob ein von ihm bevollmächtigter ausschließlicher Nutzungsrechte-Inhaber sein eigenes Firmenlogo angebracht hat auf dem Werk, das muss man den Urheber fragen oder den Nutzungsrechte-Inhaber.

Beides spielt aber keine Rolle bei der Frage, ob man das Werk verwenden darf oder nicht - man darf es so gut wie nicht ohne Einräumung von Nutzungsrechten durch den aktuellen ausschließlichen Nutzungsrechte-Inhaber (oder eben den Urheber).

Wenn man lediglich die korrekte Quelle angeben will anlässlich eines Zitats des Werkes, dann muss man nicht mehr angeben, als ohne zu viel Umstände erkennbar ist - also das Logo plus die Web-Adresse, am besten mit Datum.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2011, 00:07
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AW: Wahrnehmbares digitales Wasserzeichen im Bild als Urhebervermerk?

Danke Gerd!

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Beides spielt aber keine Rolle bei der Frage, ob man das Werk verwenden darf oder nicht - man darf es so gut wie nicht ohne Einräumung von Nutzungsrechten durch den aktuellen ausschließlichen Nutzungsrechte-Inhaber (oder eben den Urheber).
Also gilt das auf dem verwendeten Bild wahrnehmbare digitale Wasserzeichen, welches unzweideutig einer natürlichen Person als Urheber zuzuordnen ist, nicht als einfaches Nutzungsrecht, welches eine Nutzung durch andere nicht ausschließt (§31(2) UrhG), bzw. als Urhebervermerk? Denn verwendet man ein Werk (hier digitales Bild) mit dem Hinweis auf den Urheber (Urhebervermerk), dann stellt dies keine Verletzung der Urheberrechte dar - oder?

Danke und Gruß!
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Alt 22.02.2011, 18:03
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AW: Wahrnehmbares digitales Wasserzeichen im Bild als Urhebervermerk?

Zitat:
Zitat von Hendrik-vZ Beitrag anzeigen
Also gilt das auf dem verwendeten Bild wahrnehmbare digitale Wasserzeichen, welches unzweideutig einer natürlichen Person als Urheber zuzuordnen ist, nicht als einfaches Nutzungsrecht, welches eine Nutzung durch andere nicht ausschließt (§31(2) UrhG), bzw. als Urhebervermerk?
Richtig ist, dass ein einfaches Nutzungsrecht das nicht ausschließt:

Dass andere auch ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt bekommen können von dem, der zu einer solchen Einräumung berechtigt ist.

Und wer ist das? Zunächst ist es der Urheber. Aber der kann dies Einräumungsrecht auch weitergeben, z. B. an einen Verlag, wie es in der Buchbranche üblich ist.

Dann kann der Verlag einfache Nutzungsrechte an Dritte weitergeben - oder ausschließliche für bestimmte Medien oder Länder oder Sprachgebiete.

Wer vom Einräumungsrechte-Inhaber aber überhaupt kein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen hat, der darf das Werk auch nicht nutzen! Weder einfach noch ausschließlich!

Zitat:
Zitat von Hendrik-vZ Beitrag anzeigen
Denn verwendet man ein Werk (hier digitales Bild) mit dem Hinweis auf den Urheber (Urhebervermerk), dann stellt dies keine Verletzung der Urheberrechte dar - oder?
Doch, das stellt eine grobe Verletzung vieler Urheberrechte - nur eines wurde nicht verletzt dabei: Die Pflicht zur UrHG § 63 Quellenangabe.

Aber alle anderen Rechte können dabei verletzt werden, nämlich die §§ 15 bis 23 UrHG.

Und zwar egal, ob der Urheber überhaupt eine Urheberangabe an sein Werk gepinnt hat oder nicht: Denn das steht ihm frei - sein Recht behält er dennoch, mit den möglichen Folgen:

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
"(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 22.02.2011, 18:43
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AW: Wahrnehmbares digitales Wasserzeichen im Bild als Urhebervermerk?

Ich danke für die ausführliche Hilfe!

Gruß
Hendrik
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Alt 23.02.2011, 18:26
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AW: Wahrnehmbares digitales Wasserzeichen im Bild als Urhebervermerk?

Zitat:
Zitat von Hendrik-vZ Beitrag anzeigen
gilt ein "wahrnehmbares digitales Wasserzeichen" (z.B. Firmenlogo) im Bild als Urhebervermerk?
Wieso sollte es nicht?
Zitat:
Nach §13 UrhG kann der Urheber bestimmen, ob und welche Bezeichnung als Urheberbezeichnung zu verwenden ist. Demnach müßte das wahrnehmbare digitale Wasserzeichen, z.B. Firma XY, auf die natürliche Person (Urheber) zurückzuführen sein, wenn der Urheber im Internet unter "Firma XY" firmiert und im Impressum seiner Internetpräsenz namentlich aufzulösen ist.
?

Zitat:
In Kurzform: frei zugänglich gemachtes Bild im Internet mit wahrnehmbaren digitalem Wasserzeichen "Firma XY". Nach einmaliger Recherche findet sich hinter "Firma XY" eine Internetpräsenz und im Impressum der Klarname des Urhebers "Max Mustermann".
Ja.

Zitat:
Gilt das wahrnehmbare digitale Wasserzeichen "Firma XY" als Urhebervermerk?
Alles gilt als Urhebervermerk, das der Urheber als solchen am Werk oder beim Werk angebracht hat.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 18:29
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AW: Wahrnehmbares digitales Wasserzeichen im Bild als Urhebervermerk?

Zitat:
Zitat von Hendrik-vZ Beitrag anzeigen
Also gilt das auf dem verwendeten Bild wahrnehmbare digitale Wasserzeichen, welches unzweideutig einer natürlichen Person als Urheber zuzuordnen ist, nicht als einfaches Nutzungsrecht
Ein Urhebervermerk gilt nie als Nutzungsrecht. Wie sollte das auch möglich sein.

Ein Urhebervermerk ist ein Urhebervermerk.

Ein Nutzungsrecht ist ein Nutzungsrecht.

Beide haben zunächst nichts miteinander zu tun.

Zitat:
Denn verwendet man ein Werk (hier digitales Bild) mit dem Hinweis auf den Urheber (Urhebervermerk), dann stellt dies keine Verletzung der Urheberrechte dar - oder?
Selbstverständlich ist das eine Urheberrechtsverletzung.

Jede Nutzung eines geschützten Werkes, die nicht ausdrücklich vom Urheber bzw. Rechteinhaber erlaubt wurde, ist eine Urheberrechtsverletzung. Es sei denn, die Nutzung fiele unter eines der "Schrankenrechte", die im UrhG definiert sind.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 24.02.2011, 19:27
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AW: Wahrnehmbares digitales Wasserzeichen im Bild als Urhebervermerk?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Alles gilt als Urhebervermerk, das der Urheber als solchen am Werk oder beim Werk angebracht hat.
Danke!

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ein Urhebervermerk gilt nie als Nutzungsrecht. Wie sollte das auch möglich sein.
Ich nahm an, daß wenn man ein Werk (digitales Bild) samt Urhebervermerk verwendet, es keine Urheberrechtsverletzung ist, da der Urheber als Quelle benannt bleibt und als solches ein einfaches Nutzungsrecht darstellt. Da hatte ich mich wohl gewaltig geirrt.

Bleibt also in solch einem Fall nur der § 97a Abs. 2 UrhG!

Danke und Gruß
Hendrik
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