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Videos im Intranet einer Schule zentral speichern für den Unterricht

Dies ist eine Diskussion zu Videos im Intranet einer Schule zentral speichern für den Unterricht innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 23.01.2012, 17:00
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Videos im Intranet einer Schule zentral speichern für den Unterricht

Hallo,
eine Schule hat eine Netzwerk-Festplatte angeschafft, worauf Videos zentral abgespeichert werden sollen, die dann Lehrer im Unterricht zum gerade behandelten Thema vorführen können sollen.
Auf diese Videos haben nur Lehrer (über deren Benutzerkonto mit Kennwort) innerhalb der Schule Zugriff.
Ist es nun gestattet, Filme, wie z.B. aus Wissenschaft u. Forschung von youtube heruntergeladene Kurzfilme, TV-Mitschnitte u.ä. auf dieser Festplatte zu speichern?
Muss evtl. jeder Lehrer per Unterschrift bestätigen, dabei die Urheberrechte der Werke einzuhalten?
Muss der Schulleiter Bedenken haben, dass er haftbar gemacht werden kann, falls ein Lehrer einen Kinofilm als Raubkopie auf die Festplatte kopiert?

Bisher ergaben meine Recherchen folgendes:
Ob eine Original-DVD oder eine Aufzeichnung aus dem Fernsehen/youtube vorgeführt wird, hängt davon ab, ob der Schulunterricht als öffentlich oder nicht-öffentlich zu bewerten ist. Besteht zwischen Lehrer und Schülern kein "persönliches Verhältnis", handelt es sich i.d.R. um nicht-öffentlich. Nach wie vor fehlt es hier an Rechtssicherheit, da es keine ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen zur Vorführung von Werken im Schulunterricht gibt.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 06:49
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AW: Videos im Intranet einer Schule zentral speichern für den Unterricht

Zitat:
Zitat von petty Beitrag anzeigen
Bisher ergaben meine Recherchen folgendes:
Ob eine Original-DVD oder eine Aufzeichnung aus dem Fernsehen/youtube vorgeführt wird, hängt davon ab, ob der Schulunterricht als öffentlich oder nicht-öffentlich zu bewerten ist.
Schulunterricht ist weder öffentlich noch privat. Welche Mediennutzung wie erlaubt und abgegolten ist, das erläutert in fast jedem Bundesland ein Schreiben des Kultusministeriums.

Zitat:
Besteht zwischen Lehrer und Schülern kein "persönliches Verhältnis", handelt es sich i.d.R. um nicht-öffentlich.
Falsch. Aber auch umgekehrt ist es nicht zwingend. Trotz eines persönlichen Verhältnisses kann das parallel bestehende dienstliche Verhältnis dominieren. Bei der fraglichen Handlung.

Zitat:
Nach wie vor fehlt es hier an Rechtssicherheit, da es keine ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen zur Vorführung von Werken im Schulunterricht gibt.
Aber eben Hinweise der Kultusminsterien.

Zitat:
Muss evtl. jeder Lehrer per Unterschrift bestätigen, dabei die Urheberrechte der Werke einzuhalten?
Wozu soll das gut sein? Rechtlich? Damit könnte die Schule höchstens belegen, dass sie die Lehrer belehrt hat. Höchstens!

Zitat:
Muss der Schulleiter Bedenken haben, dass er haftbar gemacht werden kann, falls ein Lehrer einen Kinofilm als Raubkopie auf die Festplatte kopiert?
Wenn der Betreiber des Netzwerks (Schulleiter, Hausmeister oder sonstwer) nach Infos über Gesetzesverstöße diese umgehend entfernt, kann ihm keiner, sagt u.a § 10 Telemediengesetz. Das wäre hier wohl zumindest analog anzuwenden.

Gruß aus Berlin, Gerd
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