Dies ist eine Diskussion zu Videoprovider und Tools innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Videoprovider und Tools Bei Chip.de steht folgendes: Zitat:
Stimmt das wirklich? Denn dann wäre folgender falll ja legal: User A lädt auf einen Provider ein Video hoch ohne der urheber zu sein . (also einen Filmausschnitt oder ein lied). user B benutzt dann ein Tool und lädt den Film oder das lied runter. Hoffe ihr könnt mir helfen, MFG Geändert von Polyvinyl (10.08.2010 um 21:16 Uhr). Grund: link ging nich |
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| AW: Videoprovider und Tools Mutmaßlich meint der Autor, dass ein renommierter Anbieter selbst dafür sorgen wird, dass keine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird": Zitat:
Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Videoprovider und Tools THX, fuer die Antwort ![]() jedoch stellen sich mir noch 2 Fragen : Zitat von Gerd aus Berlin Zitat:
2. begeht B auch keinen Verstoß wenn er das mithilfe eines tools von einem provider aufgenommene Lied auf einen MP3-player kopiert und es damit ab und zu hoert? MFG |
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| AW: Videoprovider und Tools Was der Autor der Computerzeitschrift meint, muss man ihn wohl selbst fragen (oder interpretieren, falls der Browser den Link öffnet, mein Opera tut es nicht). Mutmaßlich meint er, der durchschnittlich informierte Deutsche sollte wissen, dass gewisse russische Plattformen illegal Werke verbreiten, könne aber davon ausgehen, dass renommierte amerikanische Plattformen wie google sowas nicht tun würden. Aber sobald man weiß, dass etwas offensichtlich rechtswidrig ist - das war jetzt doppelt gemoppelt, also sagen wir mal, wenn einem die Rechtswidrigkeit direkt ins Auge springt, das heißt dann meist "Warez" oder "Der neue James Bond hier schon jetzt ankucken!", dann darf man keine Privatkopie davon ziehen, auch nicht für den MP3-Player. Der Laie muss aber nicht wissen, ob Sony nun dieses Lied für das deutsche Utube freigegeben hat. Da google dies selber sperrt, meist, kann man fast sicher sein, dass ein nichtgesperrtes Lied erlaubt ist - außer es sieht offensichtlich geklaut aus in einem privaten Video und Utube hat es noch nicht gefunden. Was nun offensichtlich illegal ist, wird im Zweifel ein Gericht entscheiden - wie so immer bei unbestimmten Rechtsbegriffen. Im Zweifel lässt man halt die Finger davon, wie von allem (übel riechendes Fleisch in der Kneipe, kerosintropfende Flieger, überparfümierte Mädels usw. ).Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Videoprovider und Tools Bei Youtube droht eigentlich keine Gefahr. Gerd hat ja auch schon alles gesagt. Übrigens darf man auch Musik von Internet-Radiosendern aufnehmen. Ich selbst habe dafür den Streamripper und den Stationripper benutzt. Weiß nicht, ob es das noch gibt.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Videoprovider und Tools Sooo Danke für die Hilfe für mein Referat Der link geht jetzt auch@ gerd ![]() Dann noch ne Frage: Ist die von 2much vorgeschlagene methode wirklich legal oder gibt es auch dort dinge die man nicht runterladen darf weil sie rechtswiederig sind? (xD mein Referat wird immer umangreicher dank euch ) |
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| AW: Videoprovider und Tools Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Videoprovider und Tools yo - das hab ich verstanden, aber ich meinte das mitschneiden von webradios- weil eigentlich zahle ich ja nichts für den empfang dieser sender und es kommt mir suspekt vor das ich sie dann aufnehmen darf. |
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| AW: Videoprovider und Tools Aus dem normalen Radio darf man doch auch aufnehmen. Wenn die Sender in Deutschland stehen, müssen sie wohl GEMA-Gebühren entrichten. Im Ausland sind die Bestimmungen anders oder auch gar nicht vorhanden.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Videoprovider und Tools Weiteres zur Beruhigung: Selbst dieser kleine Plattenladen bei mir um die Ecke zahlt nach eigenen Angaben ca. 80,- im Monat an die GEMA für die monatliche Spezialitätenecke mit ca. 20 von Albrecht Metzger (Rockpalast) ausgewählten und moderierten Songs. Man darf die also aufnehmen. Aber auch ohne mein Nachbarschaftsinsiderwissen sollten die Songs nicht "offensichtlich rechtswidrig" angeboten erscheinen, da weder Speakeasy noch Warez auf der Website steht! Und bei einem angemeldeten Händler darf ich ja davon ausgehen, dass er sämtlicht Gebühren bezahlt, auch bei der GEMA, ebenso wie beim Kneipier meines Vertrauens (obwohl da schon manchmal geliefert wird nach Mitternacht aus neutralen Fahrzeugen, LOL!). Gruß von um die Ecke, Gerd |
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