Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verwendung von Bildmaterial in wissenschaftlicher Studie

Dies ist eine Diskussion zu Verwendung von Bildmaterial in wissenschaftlicher Studie innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 10:10
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Verwendung von Bildmaterial in wissenschaftlicher Studie

Liebes Forum,

folgende Frage: für die wissenschaftliche Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material gelten bestimmte Sonderregelungen. Diese beziehen sich aber meines Wissens auf die Verwendung von bspw. Bildern innerhalb einer wissenschaftlichen Publikation. Wie steht es nun mit der Verwendung von Bildern innerhalb einer wissenschaftlichen Studie, die ja erstmal keine Publikation ist.

Angenommen die Studie würde über Kunstwerke gehen. Den Teilnehmern der Studie würden online 50 Werke verschiedener Maler der bildenden Kunst nacheinander gezeigt, und die Teilnehmer um eine Bewertung auf bestimmten Fragebogenskalen gebeten. Die Studie wird online und mit aushängen beworben. Um daran teilzunehmen, müsste man auf eine Seite gehen, dort seine Daten eintragen und würde dann automatisiert einen Link zur eigentlichen Befragung inklusive Bildmaterial bekommen. Dieses Material liegt auf einer Adresse, die nicht zufällig generiert und auch nicht per google gefunden werden kann.

Die Studie ist beispielsweise drei Monate online. Danach werden alle Bilddaten gelöscht und auch nicht für eine weitere Publikation verwendet.

Die Bilddaten selbst stammen aus dem Internet mit klaren Autoren des Bildes aber unklaren Autoren des Fotos des Bildes.

Müsste nun der Wissenschaftler für die Verwendung der Bilder in niedriger Auflösung Lizenzgebühren abführen? Wenn ja: an wen? An Verwertungsgesellschaften? Und wenn ein Künstler bspw. nicht von der VG Bildkunst vertreten wird?

Besten Dank für Antworten!

wdn
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 10:57
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Verwendung von Bildmaterial in wissenschaftlicher Studie

Zitat:
Zitat von wiesodennnicht Beitrag anzeigen
folgende Frage: für die wissenschaftliche Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material gelten bestimmte Sonderregelungen.
Eigentlich nur das Zitatrecht.

Zitat:
Diese beziehen sich aber meines Wissens auf die Verwendung von bspw. Bildern innerhalb einer wissenschaftlichen Publikation. Wie steht es nun mit der Verwendung von Bildern innerhalb einer wissenschaftlichen Studie, die ja erstmal keine Publikation ist.
Genauso. Das Zitatrecht bezieht sich nicht auf "Publikationen". Es bezieht sich auf die Übernahme von Zitaten in eigene Werke.

Zitat:
Die Bilddaten selbst stammen aus dem Internet mit klaren Autoren des Bildes aber unklaren Autoren des Fotos des Bildes.
Fotografisch Reproduktionen zweidimensionaler Gegenstände ("Repro-Fotos") genießen überhaupt keinen urheberrechtlichen Schutz... (Leider - wenn man bedenkt, wieviel Können und Arbeit wirklich gute Repros machen können...)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 13:59
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verwendung von Bildmaterial in wissenschaftlicher Studie

Werter Herr Rohwer,

danke für die Antwort!

Wie wäre denn in diesem Fall (Bild wird als "Item" in einem Fragebogen eingesetzt) die Verwendung des Bildes zu beurteilen? Ist es ein Zitat, eine Reproduktion, eine Publikation?

Und: ist sie öffentlich zugänglich gemacht, obwohl der Nutzerkreis und die Zugriffszeit eingeschränkt sind?

Müssen nun Lizenzrechte erworben werden?

Danke für weitere Antworten und beste Grüße!

wdn
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 15:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Verwendung von Bildmaterial in wissenschaftlicher Studie

Zitat:
Zitat von wiesodennnicht Beitrag anzeigen
Wie wäre denn in diesem Fall (Bild wird als "Item" in einem Fragebogen eingesetzt) die Verwendung des Bildes zu beurteilen? Ist es ein Zitat, eine Reproduktion, eine Publikation?
Dies fällt zunächst unter das § 16 Vervielfältigungsrecht. Dafür gilt:

§ 15 Allgemeines
"(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
1.
das Vervielfältigungsrecht (§ 16),"

Hier ist die Erlaubnis beschränkt auf § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch. Die dort vorhandene Ausnahme für wissenschaftliche Zwecke greift sicher nicht für ein Verteilen der Kopien!

Zitat:
Und: ist sie öffentlich zugänglich gemacht, obwohl der Nutzerkreis und die Zugriffszeit eingeschränkt sind?
Nicht-öffentlich ist eine Verteilung der Kopien wohl nur analog zu Absatz 5 § 15 UrhG, wenn man mit sämtlichen Opfern eine persönliche Beziehung hat - was bei wissenschaftlichen Studien eher selten der Fall ist.

Zitat:
Müssen nun Lizenzrechte erworben werden?
Das sieht wohl ganz so aus. Zumal physische Kopien nach § 53 von Gerichten hie und da selbst bei rein privaten Zwecken auf sieben Stücker beschränkt worden waren.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 09:32
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wiesodennnicht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verwendung von Bildmaterial in wissenschaftlicher Studie

Vielen Dank für die Antwort!

Aber auch da bleiben für mich Fragen (Schlupflöcher?) offen:

Zitat:
Nicht-öffentlich ist eine Verteilung der Kopien wohl nur analog zu Absatz 5 § 15 UrhG, wenn man mit sämtlichen Opfern eine persönliche Beziehung hat - was bei wissenschaftlichen Studien eher selten der Fall ist.
Mir fällt dazu ein, wie das in den USA gemacht wird. Nehmen wir mal an, der Forscher würde wie folgt vorgehen:

Er würde Emaileinladungen und Aushänge verteilen, in denen seine persönliche Internetseite angegeben ist. Dort könnte man sich informieren und auch unverbindlich zur Studie anmelden. Dazu muss man ein paar demographische Daten eingeben und erhält dann von dem Forscher PERSÖNLICH (von seinem Mailaccount) einen Link zur Studie. Würde diese (einmalige) Mail eine persönliche Beziehung konstatieren?


Der Forscher hätte auch nicht viel dagegen, sich die Lizenzen zu besorgen, wenn er nicht über 50 Anfragen schreiben müsste und ständig weitergeleitet würde.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob Kopien weitergegeben werden. Die Bilder erscheinen nicht als normale HTML-Seite alle untereinander sondern jeweils als Zufallsauswahl. Vorher wurde per Disclaimer von den Teilnehmern angeklickt, dass sie bei Teilnahme an der Studie die Bilder nicht speichern oder verwenden dürfen (damit würde es sich meiner Meinung nach um eine einmalige Kopie handeln, auf die verschiedene Leute draufblicken würden). Auch wird auf das Urheberrecht der Künstler verwiesen.


@Tom Rohwer
Zitat:
Fotografisch Reproduktionen zweidimensionaler Gegenstände ("Repro-Fotos") genießen überhaupt keinen urheberrechtlichen Schutz... (Leider - wenn man bedenkt, wieviel Können und Arbeit wirklich gute Repros machen können...)
Sind Sie da sicher? Auf der Webseite des Hatje Cantz Verlags findet sich unter Lektorat auch ein Punkt zum Urheberrecht:

Der vermeintlich einfachste und billigste Weg, um an Vorlagen zu kommen – diese einfach aus hochwertigen Publikationen abzuscannen oder aus dem Internet herunterzuladen –, ist natürlich absolut tabu, weil verboten.

Üblicherweise steckt hinter jeder guten Vorlage ein guter Fotograf, und der will in der Regel gefragt, genannt und bezahlt sein. Die Vorgehensweise ist identisch mit der unter Stufe 2 beschriebenen.



???


Beste Grüße!

wdn
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 09:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Verwendung von Bildmaterial in wissenschaftlicher Studie

Üblich und legal im Internet ist lediglich das Setzen von Links auf fremde Werke (plus eben Zitate). Schon das Einbinden der Inhalte der Links auf den eigenen Webspace ist illegal, meinte der Münchener Landrichter hier:

"Das Framing eines Fisch-Fotos war Gegenstand einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts München I (Az: 21 O 20028/05). Darin entschied der zuständige Einzelrichter, dass das Einbinden externer Inhalte in das Erscheinungsbild einer Webseite durch Framing eine öffentliche Zugänglichmachung des geframten Inhaltes im Sinne des § 19a Urheberrechtsgesetz darstellt, wofür eine Zustimmung des Urhebers erforderlich ist."

Und ein anderes Gericht meinte, dass zweidimensionale Repros in diesem Fall kein eigenes Urheberrecht für den Repro-Fotografen begründeten.

Und ein drittes Gericht hat sicher mal geurteilt, dass eine Mail keine "persönliche Verbundenheit" im Sinne des Abs. 5 § 15 UrhG begründet. Und selbst wenn, stünde hier das professionelle Verhältnis im Vordergrund der Weitergabe von Kopien des Werkes, tippe ich mal.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 15:50
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Verwendung von Bildmaterial in wissenschaftlicher Studie

Zitat:
Zitat von wiesodennnicht Beitrag anzeigen
Wie wäre denn in diesem Fall (Bild wird als "Item" in einem Fragebogen eingesetzt) die Verwendung des Bildes zu beurteilen? Ist es ein Zitat, eine Reproduktion, eine Publikation?
Eine Vervielfältigung, und die ist nur mit Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers zulässig, sofern nicht eines der Schrankenrechte des UrhG greift.

Zitat:
Und: ist sie öffentlich zugänglich gemacht, obwohl der Nutzerkreis und die Zugriffszeit eingeschränkt sind?
Kommt auf den Einzelfall an. Die Zugriffszeit ist unerheblich, wenn der Benutzerkreis durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden ist, ist es in der Regel keine "Veröffentlichung".

Zitat:
Müssen nun Lizenzrechte erworben werden?
Kommt auf den Einzelfall an.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 15:57
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Verwendung von Bildmaterial in wissenschaftlicher Studie

Zitat:
Zitat von wiesodennnicht Beitrag anzeigen
Dazu muss man ein paar demographische Daten eingeben und erhält dann von dem Forscher PERSÖNLICH (von seinem Mailaccount) einen Link zur Studie. Würde diese (einmalige) Mail eine persönliche Beziehung konstatieren?
Nein. "Persönliche Beziehungen" sind Verwandschaft, persönliche Freundschaft usw. Schon das Verhältnis "Lehrer-Schüler" fällt nicht darunter. Das sind nämlich berufliche bzw. schulische Beziehungen. Und auch nicht alle Schüler einer Schüler sind untereinander durch "persönliche Beziehungen" verbunden, genausowenig wie alle Angestellten eines Unternehmens.

Zitat:
Der Forscher hätte auch nicht viel dagegen, sich die Lizenzen zu besorgen, wenn er nicht über 50 Anfragen schreiben müsste und ständig weitergeleitet würde.
Als sie uns erzählen, das Leben sei einfach, da haben sie uns schamlos belogen...

Zitat:
Ich bin mir auch nicht sicher, ob Kopien weitergegeben werden.
Der Punkt ist aber schon, daß sie gemacht werden.

Zitat:
Zitat:
Fotografisch Reproduktionen zweidimensionaler Gegenstände ("Repro-Fotos") genießen überhaupt keinen urheberrechtlichen Schutz... (Leider - wenn man bedenkt, wieviel Können und Arbeit wirklich gute Repros machen können...)
@Tom Rohwer

Sind Sie da sicher?
Ja. Leider.

Zitat:
Auf der Webseite des Hatje Cantz Verlags findet sich unter Lektorat auch ein Punkt zum Urheberrecht:

Der vermeintlich einfachste und billigste Weg, um an Vorlagen zu kommen – diese einfach aus hochwertigen Publikationen abzuscannen oder aus dem Internet herunterzuladen –, ist natürlich absolut tabu, weil verboten.

Üblicherweise steckt hinter jeder guten Vorlage ein guter Fotograf, und der will in der Regel gefragt, genannt und bezahlt sein. Die Vorgehensweise ist identisch mit der unter Stufe 2 beschriebenen.
Moment - jetzt reden wir aneinander vorbei...

Die fotografische Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage genießt keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz.

Mit dem urheberrechtlichen Schutz der Vorlage hat das nichts zu tun.

Beispiel: irgendwo wird ein Foto von 1901 veröffentlicht. Der Fotograf ist länger als 70 Jahre tot. Dieses Foto nun lässt ein Verlag reproduzieren. Kann er machen, das Foto ist ja nicht mehr urheberrechtlich geschützt.

Für diese Reproduktion besteht kein eigener urheberrechtlicher Schutz. Auch wenn sie erst 2011 gemacht wurde. Diese Reproduktion genießt auch keinen Schutz als einfaches Lichtbild.

Leider, wie gesagt, denn in hochwertigen Repro-Fotos steckt viel Arbeit und Können. Aber dennoch kann ich die erstklassige Repro-Postkarte der Mona Lisa nehmen und davon wiederum eine Repro ziehen und eine Postkarte mit der Mona Lisa veröffentlichen.

Die Mona Lisa ist beim besten Willen nicht mehr urheberrechtlich geschützt, und das Reprofoto für die Postkarte war es nie.

Ob eventuell auf Grundlage des UWG - Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb - gegen die "Übernahme einer fremden Leistung" vorgegangen werden kann, sei mal dahingestellt. Urheberrechtlich ist da nichts drin.

Nach § 72 UrhG sind einfache Lichtbilder also 50 Jahre lang nach dem Erscheinen bzw. der Herstellung geschützt. Der fotografische Leistungsschutz gilt nach allerdings § 72 UrhG nicht für Lichtbilder, die lediglich für die originalgetreue Reproduktion zweidimensionaler Vorlagen (Gemälde, Zeichnungen etc.) hergestellt werden.

So lautet das Gesetz:

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

Die Rechtsprechung verlangt für den Schutz nach § 72 UrhG ein Mindestmaß an persönlicher Gestaltung. Für Fotos, die für die Reproduktion anderer Fotos hergestellt werden, hat der BGH (GRUR 1990, 669 ff. ) entschieden: Die fotografisch hergestellte Kopie eines vorhandenen Fotos ist nicht selbständig schutzfähig. Andernfalls könnte durch wiederholte fotografische Reproduktionsvorgänge die Schutzfrist eines Bildes beliebig verlängert werden.

(Mal auf die Schnelle rausgesucht, http://www.palm-bonn.de/bildrechte.htm)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 20:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Verwendung von Bildmaterial in wissenschaftlicher Studie

Zitat:
Zitat von wiesodennnicht Beitrag anzeigen
Teilnehmern einer Studie würden online 50 [ Bilddateien mit Fotos von] Werken verschiedener Maler der bildenden Kunst nacheinander gezeigt, und die Teilnehmer um eine Bewertung auf bestimmten Fragebogenskalen gebeten.
Das Speichern der Bilddateien auf dem eigene Rechner/Server wäre als Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG des

- vom Fotographen angefertigten Lichtbild-Erzeugnisses,
- vom Maler geschaffenen Werks der bildenden Kunst

anzusehen; das "Online-Zeigen" möglicherweise als "öffentliches Zugänglichmachen" im Sinne von § 19a UrhG:

"Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist."

Hier werden die Inhalte den Studienteilnehmern zwar übers Internet zugänglich gemacht, allerdings evtl. nicht in einer Weise, daß die Sudienteilnehmer Ort und Zeitpunkt wählen können, zu dem ihnen die Bildinhalte zugänglich sein sollen.

Dem Repro-Fotograph wird eher kein Schutz seiner Leistung nach dem Urheberrecht zuerkannt; dem Maler schon.

Der "Online-Fragebogen" wird als wissenschaftliches Werk angesehen werden können.

Zitat:
die Teilnehmer werden um eine Bewertung [ bestimmter Werker der bildenden Kunst ] auf bestimmten Fragebogenskalen gebeten
Zur Erläuterung des Inhalts des Fragebogen-Werks ( "Bitte bewerten sie das Gemälde "Le Radeau de la Méduse" von Théodore GÉRICAULT" nach folgenden Kriterien ) wäre es gemäß § 51 UrhG zulässig, das gemeinte Gemälde "öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen und zu verbreiten". - "Öffentliches Wiedergeben" ( durch Wiedergabe durch Bildträger ) ist jedoch etwas anderes als "öffentliches Zugänglichmachen".

---> Den Studienteilnehmern dürfte ein gedruckter Fragekatalog samt Gemäldekopie vorgelegt/zugeschickt/in einem Vortrag präsentiert werden, weil darin ein -vom Zitatrecht gedecktes- Vervielfältigen/Verbreiten/Öffentlich Wiedergeben liegen würde.

Nicht mehr unter die Alternative des § 51 Nr. 1 UrhG des Zitatrechts würde ein - zu Inhalts-Erläuterungszwecken - erfolgendes "Übers Internet zugänglich machen" fallen.

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verwendung Firmennamen in wissenschaftlicher Hausarbeit Datenschutzrecht 03.12.2011 22:10
Widerrechtliche Nutzung von Bildmaterial Urheberrecht 11.10.2011 10:15
Nutzung von Bildmaterial Internetrecht 06.12.2007 15:24
Die Professur für Biopsychologie der TU Dresden sucht autistische und gesunde Kinder für die Teilnahme an einer wissenschaftlicher Studie Nachrichten: Wissenschaft 23.11.2007 11:00
Lizenzen für Bildmaterial Internetrecht 17.02.2006 12:35





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN