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Verkauf von kostenlos angebotenem "Geistigen Eigentum"?!

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf von kostenlos angebotenem "Geistigen Eigentum"?! innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 18:07
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Verkauf von kostenlos angebotenem "Geistigen Eigentum"?!

Guten Tag zusammen!

Zunächst möchte ich anmerken:
Ich bin hier frisch registriert und dies ist meine erster Beitrag in eurem Forum. Dazu kommt, dass ich im Juristischen nicht ausreichend informiert bin, sodass ich mir nicht 100% sicher sein kann, wie der folgende Sachverhalt zu Händeln ist.
Das fängt schon damit an, dass ich nicht einmal weiß, ob das hier überhaupt der richtige Themenbereich ist.(Internetrecht oder Urheberrecht..)

Also erstmal ein paar Grundinformationen:
In einer Internet-Community werden verschiedene neue und kostenlose Applikationen für eine sehr bekannte Landwirtschafts-Simulation erstellt.
Diese Applikationen bestehen aus einem 3D-Modell welches mit speziellen Programmen meist von einer Person als Hobby angefertigt wird. Damit diese auch gut aussehen wird dem Modell noch Farbe in Form einer Bilddatei aufgetragen.
Die Modelle die hierbei nachgebaut werden, sollen genauso aussehen wie reale Fahrzeuge und Maschinen. Deshalb werden auch die Logos und Schriftzüge von realen Firmen mit aufgetragen.
(Simples Beispiel: Claas Mähdrescher)
Real: Hier Klicken
Nachbau: Hier Klicken
Danach folgt auch meist noch ein „Script“ was für die Funktionalität sorgt und theoretisch als Textform beigelegt wird. (Format: .lua)
Wenn eine Applikation dann Fertig gestellt wird, werden sie kostenlos und frei zur Verfügung gestellt. Das geschieht über das kostenlose Angebot von sog. File Hostern. (z.B. www.file-upload.net/)

Ausgangssituation:
Person A baut eine Applikation und geht dabei so vor wie oben beschrieben. Weil Person A nur das Beste für die Community und die Nutzer der Applikationen will, freut er sich wenn auch ausländische Fachbezogene Internetseiten die Applikation Kostenlos anbieten und den Internet-Kosenamen des Erbauers dazuschreiben. Nun kommt Person B ins spiel. Er ist ein Händler, der Software und Hardware auf einer Internetpräsentz verkauft. Wir gehen davon aus, dass auf der Seite Seriös gehandelt wird, da im Impressum eine Gewerbe UID vermerkt ist. (Anmerkung: Person B kommt aus Österreich.)
Person B bekommt nun von einer der Ausländischen Internetseiten Spitz und lädt sich dort alle Applikationen kostenlos herunter und schnürt sie zusammen und verkauft sie auf seiner Internetseite. Darunter auch eine Applikation von Person A. Nun entdeckt Person A, dass seine Applikation und andere für 9,95€ über Paypal zu erwerben sind. Natürlich wurde weder um Erlaubnis gebeten noch ein Geld-Anteil versprochen oder ähnliches.
Als Begründung hieß es in etwa so: „Die Kosten entstehen durch den entstandenen Aufwand“ und „Das Urheberrecht wird dabei nicht verletzt“.
Nur durch Androhung einer Klage wegen Urheberrechtsverletzungen von Person A, wurde das Kaufangebot entfernt.

Ich stelle mir trotzdem die Fragen:
  • arbeitet Person A hier in einer Richterlichen Grauzone, oder gibt es eine Lösung?
  • wie sollte Person A am besten vorgehen falls sich der Vorfall wiederholt?
  • dürfen überhaupt kostenlose Artikel mit Originalnamen verbreitet werden? (Durch guten Kontakt zu einigen Firmen weiß Person A, dass man sich über diese Kostenlose Werbung freut.)

Ich freue mich, dass ich dieses Kostenlose Angebot beanspruchen darf. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 10:20
V.I.P.
 
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AW: Verkauf von kostenlos angebotenem "Geistigen Eigentum"?!

Wenn der Händler B nicht vom Urheber A das Recht eingeräumt bekommen hat, das Werk von A zu verbreiten, dann darf der das auch nicht - sondern eben nur A.

Siehe dazu diese meine Ausführungen wenige Zentimeter drunter.

Gruß aus Berlin, Gerd
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