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Verfolgung von privatem Urherberrecht

Dies ist eine Diskussion zu Verfolgung von privatem Urherberrecht innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 17.04.2011, 10:53
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Angry Verfolgung von privatem Urherberrecht

Hallo mal eine Frage.

Ein Züchter (A) macht von seinen Hunden Bilder, um z.B. in Kleinanzeigen für seine Welpen zu werben.

Bei der Durchsicht der Kleinanzeigen im Net stellt der fest das sein Bilder von B ebenfalls für Kleinanzeigen genutzt werden.

Da B offensichtlich ein Betrüger ist,missfällt A das natürlich.

Hat A als Privatmensch überhaupt eine Chance B das zu untersagen.
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Alt 20.04.2011, 13:00
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AW: Verfolgung von privatem Urherberrecht

Zitat:
Zitat von Malteser62 Beitrag anzeigen
Ein Züchter (A) macht von seinen Hunden Bilder, um z.B. in Kleinanzeigen für seine Welpen zu werben.
Dann ist A Urheber dieser Fotos, die zumindest "einfache Lichtbilder" (§72 UrhG), häufig aber sogar "Lichtbildwerke" (§2 UrhG) sind. (Die Ansprüche an die Schöpfungshöhe von Lichtbildwerken gegenüber einfachen Lichtbildern ist nicht so wahnsinnig hoch, die meisten bewußt gestalteten Fotos sind Lichtbildwerke.)

Zitat:
Bei der Durchsicht der Kleinanzeigen im Net stellt der fest das sein Bilder von B ebenfalls für Kleinanzeigen genutzt werden.
Das ist eine Urheberrechtsverletzung, sofern A das nicht erlaubt hat. Aufgrund des wirtschaftlichen Konkurrenzverhältnisses zwischen A und B könnte es sich darüber hinaus auch noch lohnen, die Frage des "unlauteren Wettbewerbs" (Verstoß gegen das UWG) zu prüfen.

Zitat:
Da B offensichtlich ein Betrüger ist,missfällt A das natürlich.

Hat A als Privatmensch überhaupt eine Chance B das zu untersagen.
A kann als Urheber dem B jederzeit die Verwendung der Fotos untersagen und darüber hinaus ein Honorar für die Verwendung verlangen.

Unter Berücksichtigung des Kostenrisikos (B muß das bezahlen, aber wenn B nicht zahlungsfähig ist, bleibt A auf seinen Anwalts- und ggf. Gerichtskosten sitzen) sollte man einem Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen, der regelt den Rest. (Ein auf Medienrecht spezialisierter Anwalt wäre die beste Wahl, einen solchen nennt einem die örtlich zuständige Anwaltskammer, ansonsten gibt es auch "Anwaltssuchdienste" im Internet.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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