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Urheberschaft nachweisen

Dies ist eine Diskussion zu Urheberschaft nachweisen innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 08.06.2011, 17:57
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Urheberschaft nachweisen

Angenommen, Person K ist Künstler und betreibt eine eigene Internetseite.
Weiter angenommen, K arbeitet mit W zusammen, W ist Webdesigner.
K erstellt Grafiken, Fotos und Logos für W und räumt W das Nutzungsrecht explizit für die einzelnen Webprojekte ein.

Nun könnte jemand, der z.B. eine Navigationsgrafik "klaut", ja behaupten, diese stamme von ihm selber und nicht von K.

Wäre es ein gerichtsverwertbarer Nachweis, über steganographische Verschlüsselung einen Text in die Grafik einzubetten, in der die Urheberschaft von K hinterlegt ist?

Es wäre ja dann möglich, "live" während eines fiktiven Prozesses die Grafik vom "fremden" Webserver herunterzuladen und über das Steganographieprogramm im Gerichtssaal den Urheberrechtshinweis sichtbar zu machen.

Wie sehen Sie das?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.06.2011, 19:17
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AW: Urheberschaft nachweisen

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Wäre es ein gerichtsverwertbarer Nachweis, über steganographische Verschlüsselung einen Text in die Grafik einzubetten, in der die Urheberschaft von K hinterlegt ist?
Warum nicht? Das könnte zumindest eine Beweislast-Umkehr zugunsten des im Werk genannten Urhebers darstellen, falls der da zutrifft:

"§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."

Ob eine Steganographie heute als "in der üblichen Weise" gilt, wäre dann zu klären.

Jedenfalls wird es dem Beklagten/Angeklagten schwer fallen, zu erklären, weshalb er als angeblicher Urheber eine solche Geheimbotschaft in sein Werk eingeflochten hat .

Ob der in der versteckten Botschaft genannte Künstler tatsächlich der Urheber ist oder das Werk nicht doch von einem dritten Urheber abgekupfert hat, wäre dann immer noch zu klären - falls eben Steganographie heute nicht als "in der üblichen Weise" gilt. (Oder falls die gilt und sich ein Dritter meldet mit seinen Ansprüchen auf Urheberschafft und dies beweisen kann.)

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 08.06.2011, 19:45
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AW: Urheberschaft nachweisen

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Jedenfalls wird es dem Beklagten/Angeklagten schwer fallen, zu erklären, weshalb er als angeblicher Urheber eine solche Geheimbotschaft in sein Werk eingeflochten hat .
Danke für die Einschätzung!

Sicher kann man jetzt behaupten, "Warum werden dann nicht sichtbar Wasserzeichen in die Grafiken eingebettet?".

Aber gerade das sieht echt dermaßen arm aus, in einem Navigationsbutton oder Ähnlichem einen Schriftzug zu verwenden.
Bei Fotos oder Kunstwerken ist das ja heute üblich.

[QUOTE=Gerd aus Berlin;871096]
Ob der in der versteckten Botschaft genannte Künstler tatsächlich der Urheber ist oder das Werk nicht doch von einem dritten Urheber abgekupfert hat, wäre dann immer noch zu klären - falls eben Steganographie heute nicht als "in der üblichen Weise" gilt. (Oder falls die gilt und sich ein Dritter meldet mit seinen Ansprüchen auf Urheberschafft und dies beweisen kann.)[/quot]

Ein in Photoshop CS eingebettetes unsichtbares Wasserzeichen beruht auch auf Steganographischen Verfahren, geht aber aufgrund der Verwendeten Zertifikate über das rein Steganographische hinaus.

Ich sehe keinen Grund, weshalb ein Richter so etwas ablehnen sollte, denn die Steganographie wurde schon in der Antike verwendet: Wikipedia: Steganografie - Historisches
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Alt 10.06.2011, 12:49
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AW: Urheberschaft nachweisen

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Wäre es ein gerichtsverwertbarer Nachweis, über steganographische Verschlüsselung einen Text in die Grafik einzubetten, in der die Urheberschaft von K hinterlegt ist?
Den meisten "Navigationsgrafiken" dürfte schlicht die nötige Schöpfungshöhe fehlen, um überhaupt urheberrechtlich geschützt zu sein. (Irgendein OLG hat mal "einfachen Webgrafiken" den urheberrechtlichen Schutz mangels Schöpfungshöhe abgesprochen.)

Rein technisch bezweifle ich, daß man in einer "Navigationsgrafik" eine steganographische Verschlüsselung überhaupt unterbringen kann, dazu wird die Grafikdatei häufig wohl schlicht zu klein sein. Außerdem geht steganographische Verschlüsselung im Gegensatz zu Digimarc u.ä. Wasserzeichen bei jeder Veränderung der Grafikdatei verloren. (Digimarc übrigens auch, wenn man weiß wie's geht.)

Aber grundsätzlich: ja. Wenn man dem Gericht erklären kann, was das eigentlich ist und warum es was beweist, sicher.

Zitat:
Es wäre ja dann möglich, "live" während eines fiktiven Prozesses die Grafik vom "fremden" Webserver herunterzuladen und über das Steganographieprogramm im Gerichtssaal den Urheberrechtshinweis sichtbar zu machen.
Das wird sich das Gericht ggf. vermutlich lieber von einem Gutachter bestätigen lassen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 10.06.2011, 13:07
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AW: Urheberschaft nachweisen

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Den meisten "Navigationsgrafiken" dürfte schlicht die nötige Schöpfungshöhe fehlen, um überhaupt urheberrechtlich geschützt zu sein. (Irgendein OLG hat mal "einfachen Webgrafiken" den urheberrechtlichen Schutz mangels Schöpfungshöhe abgesprochen.).

OK, erstens gut zu wissen und zweitens ist mir das neu...

Wobei es sich in den hier gemeinten Grafiken nicht um einfache Pfeile oder "Buttons" handelt, sondern um eigens für die Webseite erstellte Grafiken.
Beispiel:
Ein Hühnerhof mit freilaufenden Hühnern. Jedes Navigationselement ist aus einem individuellen Schriftzug in Kombination mit Hühnereiern aus diversen Perspektiven zusammengesetzt.

Oder: Eigens für eine Webseite erstelltes Erkennungslogo, gezeichnet, eingescannt und am Computer nachbearbeitet.

Also keine Trivialsachen wie Smileys, Knöpfchen, etc. ...

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Rein technisch bezweifle ich, daß man in einer "Navigationsgrafik" eine steganographische Verschlüsselung überhaupt unterbringen kann, dazu wird die Grafikdatei häufig wohl schlicht zu klein sein. Außerdem geht steganographische Verschlüsselung im Gegensatz zu Digimarc u.ä. Wasserzeichen bei jeder Veränderung der Grafikdatei verloren. (Digimarc übrigens auch, wenn man weiß wie's geht.).
Doch, es geht. Habe ich selbst probiert. in gewissen Grenzen ist Skalieren und Farbverschiebung nicht das große Problem, man muss nur die richtige Software benutzen.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Das wird sich das Gericht ggf. vermutlich lieber von einem Gutachter bestätigen lassen.
Das glaube ich wohl. Wobei ich aber schon der Ansicht bin, dass eine Live-Demo eindrucksvoller und verständlicher für einen "Nicht-Techniker" ist, als ein abstrakter Vortrag eines Gutachters...
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