Dies ist eine Diskussion zu Urheberrechtslage innerhalb des Forums Urheberrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Urheberrechtslage vor eingien Tagen habe ich folgendes Gedankenexperiment begonnen, jedoch mangels Sachkenntnisse abgebrochen: Der Autor A sucht Bilder für das Cover seines neuesten Romans. Er Trifft dabei auf den Bildgestalter B. Dieser hat jedoch betreffendes Bild aus Teilen der Fotografen C und D zusammen gestellt, von welchen er jedoch die Erlaubnis hatte. Ist B gegenüber A berechtigt, die Rechte an "seinem Werk" zu veräußern (zur kommerziellen Nutzung), oder ist B verpflichtet, hierfür C und D zu fragen? Ich sollte nicht mehr spät abends schwarzen tee trinken, der macht meinen Kopf wuschig. Grüße ZeroEnna |
| |||
| AW: Urheberrechtslage Zitat:
Interessant wird es erst, wenn B dem A nicht liefern kann - weil er keinen Ferrari zur Hand hat. Oder weil er nicht alle Rechte an seinem Werk Buchcover hat. Noch interessanter wird es, wenn B dem A liefert, aber C und D meinen, noch Rechte zu haben. Dann muss man kucken. Haben C und D dem B nicht mehr eingeräumt als ein einfaches Nutzungsrecht? Dann darf B das Recht nicht weitergeben, nicht Dritten einräumen, auch nicht A. Im Streitfall muss man eben kucken, was vereinbart worden war - schriftlich, mündlich oder konkludent. Unter uns gesagt: Wenn ein Buchgestalter zwei Urheber fragt, "darf ich dein Werk nutzten?", dann doch selten für daheim auffem Klo, konkludent doch eher für ein - sagen wir mal - Buchcover :-))) Aber das findet ein angerufenes Gericht schon heraus, im Notfall eben laut Absatz 5 § 31 UrhG: "(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt." Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios