Dies ist eine Diskussion zu Urheberrechte an Übersetzung innerhalb des Forums Urheberrecht
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| wie sieht ein Urheberrechtsvertrag für eine Übersetzung aus? Bspl.: A übersetzt für jmd. ein Buch und möchte sich die Rechte daran sichern. Hat aber keine Ahnung wie! Im Internet ist direkt nichts zu finden. Gibt es evtl. eine Seite, auf der ein Beispiel für so einen Vertrag zu finden ist?? Falls nicht, worauf ist dringend zu achten? Wer weiß was? |
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| AW: Urheberrechte an Übersetzung Das Urheberrecht muss nicht gesichert werden, es entsteht mit der geistigen Schöpfung des Werkes, quasi automatisch. Das einzige, was vertraglich eingeräumt und übertragen werden kann, sind Nutzungsrechte. Solche Musterverträge gibt es, wenn überhaupt, nur gegen Entgelt.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Urheberrechte an Übersetzung Aha! Vielen Dank für die Meinungsauskunft... Und dann wohl nur beim Anwalt, oder?! ![]() Und was kostet der Spaß dann? |
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| AW: Urheberrechte an Übersetzung Ein umfangreicher "wasserdichter" Vertrag kostet schon an die Hunderte Euro. Aber das ist Verhandlungssache. Der RA muss sich vorher über die Gebühren auslassen.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Urheberrechte an Übersetzung Zitat:
Zitat:
Die machen sogar Rechtsberatung in dieser Hinsicht. Für ihre Mitglieder. (z.B. http://www.literaturuebersetzer.de/ , http://vs.verdi.de/ ) Zitat:
Zitat:
Ganz grundsätzlich: eine Übersetzung eines geschützten Werkes darf nur mit Zustimmung des Urhebers des übersetzten Werkes verbreitet und veröffentlicht werden. Mit der Übersetzung entsteht ein neues Werk, an dem wiederum für den Übersetzer dann Urheberrechte entstehen. (Die Übersetzung gilt als eigenes Werk - das aber nur mit Zustimmung des Urhebers des Originals legal entstehen kann.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Urheberrechte an Übersetzung Ok und wie wäre die Rechtslage wenn nehmen wir mal an Person A ein Interview, von Person B geführt, übersetzt und Person C zur Verfügung stellt. Person C veröffentlicht dieses Interview in beiden Varianten auf seiner Homepage. Wer hätte da welche Rechte? Und was wäre wenn Person A im späteren Verlauf auf Grund von Differenzen Person C bittet das übersetzte Werk offline zu nehmen? Müsste Person C dieser Bitte Folge leisten? Und nehmen wir mal weiter an, das Person C die Übersetzung nicht offline nimmt und stattdessen einfach nur den Namen von Person A (des Übersetzers) entfernt. Wie müsste sich Person A verhalten, um das eigene Werk endlich offline zu bekommen? |
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| AW: Urheberrechte an Übersetzung Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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