Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Urheberrecht von Screenshots

Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht von Screenshots innerhalb des Forums Urheberrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 15:29
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, baktiom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Urheberrecht von Screenshots

Hallo !

Ich würde mal gerne folgendes wissen. In einem Artikel habe ich mal gelesen, dass man fremde Daten für eigenen Zwecke aus anderen Datenbanken übernehmen kann, bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Es waren dann z.B. Texte oder Zahlen.

Wie sieht es aus, wenn diese Daten aufgearbeitet werden in Form von Diagrammen. Es gibt z.B. Suchmaschinen, welche die Häufigkeit der Suchanfragen in den letzten X Monaten in Form von einem Diagramm anzeigen. Könnte jemand von diesem Diagramm ein Screenshot machen und auf der eigenen Seite veröffentlichen oder besitzt die Suchmaschine die Rechte an diesem Diagramm ?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 22:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 312 Bewertungen)  
AW: Urheberrecht von Screenshots

Zitat:
Zitat von baktiom Beitrag anzeigen
In einem Artikel habe ich mal gelesen, dass man fremde Daten für eigenen Zwecke aus anderen Datenbanken übernehmen kann, bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Es waren dann z.B. Texte oder Zahlen.
Einen bestimmten Prozentsatz wie "Ab 33,5 % ist es ein Verstoß gegen UrHG § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke" kenne ich nicht. Falls eine Sammlung oder eien Datenbank geschützt ist als Werk im Sinne des UrHG, dann darf daraus kein wesentlicher Teil übernommen werden ohne Zustimmung der Rechte-Inhaber (Urheber, Verlag usw.).

Unwesentliche Teile hingegen schon. Aus einem Sammelwerk (z. B. Buch) oder einem Schachdatenbank-Werk (z. B. CD, deren "Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind")

mit den "1.000 erfolgreichsten sizilianischen Eröffnungen der Schachgeschichte" darf ich sicher ungefragt und ohne Quellenangabe eine Partie abschreiben und verbreiten. Denn die Partie selbst ist in D. nicht geschützt als Werk im Sinne des UrHG (also die Züge selbst, ohne Kommentare und Grafiken). Auch zwei.

Bringe ich aber ein Buch heraus wie "777 erfolgreiche Sizilianer", die zu einem wesentlichen Teil der o. g. Sammlung entsprechen, liegt der Verdacht nahe, dass ich wenig eigene geistige Schöpferkraft für diese Auswahl aufgewendet habe, sondern im wesentlichen abgekupfert. Dito bei einer Datenbank.

Für alle Zahlen zwischen zwei und 777 lege ich keine Hand in's Feuer, da entscheiden die Gerichte im konkreten Einzelfall. Ebenso bei Prozenten zwischen 2 % und 77 %.

Zitat:
Wie sieht es aus, wenn diese Daten aufgearbeitet werden in Form von Diagrammen.
Ob man abgekupferte Daten aus Datenbanken oder Sammelwerken in arabischen Zahlen wiedergibt oder in römischen oder in Diagrammform, ändert zunächst nichts am Abkupfern des Datenbestandes.

Zitat:
Es gibt z.B. Suchmaschinen, welche die Häufigkeit der Suchanfragen in den letzten X Monaten in Form von einem Diagramm anzeigen. Könnte jemand von diesem Diagramm ein Screenshot machen und auf der eigenen Seite veröffentlichen oder besitzt die Suchmaschine die Rechte an diesem Diagramm ?
Selbst wenn die einem Diagramm zugrunde liegenden Daten frei verwendet werden dürfen, darf es das Diagramm noch lange nicht: Der Grafiker des Diagramms hat ein eigenes Urheberrecht, wenn er die dazu nötige Schöpfungshöhe erreicht.

Dies gilt aber nicht für Maschinen. Ein von einem Programm und einem Computer automatisch erstellte Grafik/Diagramm genießt nicht den Schutz eines Werkes: "(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Zitieren darf man aber auch aus geschützen Werken im zulässigen Umfang, manchmal selbst bei Grafiken.
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Screenshots und Videos auf Videoportalen Internetrecht 12.10.2007 19:17
Screenshots Urheberrecht 05.08.2007 13:42
Screenshots von Software - Zitatrecht? Internetrecht 03.02.2006 15:31
Screenshots von Websites Urheberrecht 29.03.2005 21:59
Screenshots - Private Homepage Computerrecht / EDV-Recht 06.02.2005 19:02





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Urheberrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN