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Urheberrecht - Screenshot von Homepage

Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht - Screenshot von Homepage innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 12:59
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Urheberrecht - Screenshot von Homepage

Ich habe hier eine Frage, wo ich selber nicht weiterkomme.

Man sieht ja auf vielen Internetseiten einen Screenshot von einer anderen Seite ( entweder die ganze oder ein Teil ). Ist es eigentlich erlaubt ein Screenshot von einer anderen Seite auf der eigenen zu veröffentlichen ?

Viele nutzen ja z.B. Bilder von einer Bildagentur. Man würde in diesem Fall doch auch diese Bilder oder einen Teil davon nutzen.

Gibt es da irgendwelche Urteile ?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 23:59
V.I.P.
 
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AW: Urheberrecht - Screenshot von Homepage

Ausführliche Hinweise gibt der Text "Der Schutz von Screenshots und Benutzeroberflächen".

Gruß aus Berlin, Gerd
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