Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht im Vorfeld "sichern" innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Urheberrecht im Vorfeld "sichern" Angenommen, eine Autorin möchte an einem Literaturwettbewerb teilnehmen. Hierzu muss Sie bis dato unveröffentlichte Werke (Kurzgeschichten und/oder sonstige Auszüge aus aktuellen Projekten) an die Jury senden. Nun möchte diese Autorin im Vorfeld sicherstellen, rechtssicher beweisen zu können, dass die eingesandten Texte von ihr stammen. Sie befürchtet, jemand aus der jury könnte die Texte gut finden und ohne ihr Wissen illegal verwenden. Folgender Ansatz: Texte mit Druckdatum ausdrucken und beim Notar hinterlegen. Nachteil ist, dass das sicher Geld kostet. Zweite Möglichkeit: Texte mit Druckdatum ausdrucken und per Einschreiben mit Rückschein an sich selbst schicken. Kostet auch Geld, aber bestimmt nicht so viel. Habt Ihr noch Ideen dazu? Danke! |
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| AW: Urheberrecht im Vorfeld "sichern" Beide Ansätze bieten einen Beweis dafür, dass man zumindest im Besitz des Werkes war zu einem bestimmten Datum. (Wenn man das Einschreiben unter Zeugen öffnet, z. B. vor einem Richter!) Dieser Besitz zu diesem Datum könnte dann ein starkes Indiz dafür sein, dass man auch der Urheber ist - mehr aber auch nicht. Man könnte seine Kopie aber auch geklaut haben. Das wird der Richter dann in seine Erwägungen einbeziehen. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Urheberrecht im Vorfeld "sichern" Vielleicht mal beim Pfarrer anfragen? Dort kann man ja auch gegen eine kleine Spende Urkundenkopien (z.B. Zeugniskopien) beglaubigen lassen. Ansonsten sollten Zeugen auch ausreichen. Zum Beispiel die engsten Freunde, die die Geschichte möglicherweise vorab gelesen haben.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Urheberrecht im Vorfeld "sichern" Auf die Idee, eine Beglaubigte Kopie beim Amt oder der Kirchengemeinde anfertigen zu lassen, kam dann die Autorin auch selbst. Ich halte das auch für einen sinnvollen Ansatz. Zusätzlich dazu im Zweifel, wie von Ihnen erwähnt, ein paar Zeugen außerhalb der Familie der Autorin (Glaubwürdigkeit) sollten dann schon reichen, denke ich. Danke! |
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| AW: Urheberrecht im Vorfeld "sichern" Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Urheberrecht im Vorfeld "sichern" Zitat:
Muss aber zugeben, dass ich mich noch nicht durch die ganzen ToC durchgekämpft habe... |
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