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Urheberrecht Dantenstrukturen / Datenbank

Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht Dantenstrukturen / Datenbank innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 16:06
Boardneuling
 
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Urheberrecht Dantenstrukturen / Datenbank

Hallo zusammen,

angenommen auf einer Internetseite (A) ist folgende Datenstruktur zu finden:

Überschrift Nr. 1
  • 1
  • 2
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  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8

Überschrift Nr. 2
  • 20
  • 21
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  • 24
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  • 26
  • 27
  • 28
  • 29

Überschrift 3
....

Überschrift 4
....

Hierbei handelt es sich um eine Auflistung von diversen Fachbegriffen. Wenn jetzt eine weitere Internetseite (B) diese Datenstruktur nahezu 100% übernimmt und veröffentlicht, verstößt diese gegen das Urheberrecht von A. (Voraussetzung: Schöpfungshöhe erreicht)

Wie würde sich solch ein fiktiver Sachverhalt gestalten, wenn B diese Strukturen aufbricht und die Unterpunkte komplett neu sortiert?

Also so:

neue Überschrift 1
  1. 2
  2. 5
  3. 3
  4. 7

neue Überschrift 2
  1. 1
  2. 8
  3. 9
  4. 4
  5. 3
  6. 6

neue Überschrift 3
  1. 24
  2. 23
  3. 27
  4. 26

neue Überschrift 4
  1. 22
  2. 20
  3. 21
  4. 25

neue Überschrift 5
....

neue Überschrift 6
....

neue Überschrift 7
....

neue Überschrift 8
....

Würde die Internetseite B nach "Neustrukturierung" der Datenstruktur gegen das Urheberrecht verstoßen?

Wenn ja/nein, nach welchen gesetzlichen Grundlagen (Paragraphen) würde so etwas geregelt werden.

Danke soweit
Dr.no
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 18:10
V.I.P.
 
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AW: Urheberrecht Dantenstrukturen / Datenbank

Zitat:
Zitat von dr.no Beitrag anzeigen
angenommen auf einer Internetseite (A) ist folgende Datenstruktur zu finden:
(...)

Hierbei handelt es sich um eine Auflistung von diversen Fachbegriffen. Wenn jetzt eine weitere Internetseite (B) diese Datenstruktur nahezu 100% übernimmt und veröffentlicht, verstößt diese gegen das Urheberrecht von A. (Voraussetzung: Schöpfungshöhe erreicht)
Die Voraussetzung ist hier aber wirklich nicht gegeben. Und eine "Datenbank" im Sinne des UrhG sehe ich hier auch nicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 19:34
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AW: Urheberrecht Dantenstrukturen / Datenbank

Danke für die Antwort.

Mal angenommen Internetseite B würde trotzdem gegen das Urheberrecht verstoßen.

Würde B auch noch dagegen verstoßen, wenn B die Änderungen wie oben geschildert macht?

Danke
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  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 07:27
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AW: Urheberrecht Dantenstrukturen / Datenbank

Als ich noch mit Datenbanken spielte oder welche bastelte, hätte ich auch gesagt, das ist keine Datenbank.

Was aber spricht dagegen, dass das ein urheberrechtlich geschütztes Sammelwerk ist nach Absatz 1 § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke?

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #5 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 08:16
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AW: Urheberrecht Dantenstrukturen / Datenbank

Hallo "Gerd aus Berlin",

danke für die Antwort.

Es sei jetzt einmal angenommen, dass es sich bei der ersten Fassung von Internetseite A um ein Sammelwerk nach § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke, da die systematische Anordnung gegeben ist.

Zitat:
Überschrift Nr. 1
1
2
3
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5
6
7
8

Überschrift Nr. 2
20
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28
29

....
....
....
Aber was ist wenn Internetseite B sowohl die Anordnung der einzelnen Elemente ändert als auch die Elemente als solche leicht abändert.

Zitat:
neue Überschrift 1
2
5
3
7

neue Überschrift 2
1
8
9
4
3
6
...
...
...
Würde B dann immer noch gegen §4 UrhG verstossen?

Danke
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  #6 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 08:28
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AW: Urheberrecht Dantenstrukturen / Datenbank

Die Rechtsprechung scheint sich einig zu sein, dass die Übernahme wesentlicher Elemente eines geschützten Werkes der Zustimmung der Rechteinhaber bedarf.

Was wesentlich ist, entscheidet dann das angerufene Gericht, gegebenenfalls mit Hilfe geladener Gutachter.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #7 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 08:39
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AW: Urheberrecht Dantenstrukturen / Datenbank

Danke schon einmal.

1. Das begründet sich alles in §4?
2. Sind den auch noch wesentliche Elemente enthalten, wenn die Elemente umbenannt worten sind? (z.B.: Auto - Pkw; Schulungen - Workshops, etc...)

Danke
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  #8 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 09:22
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AW: Urheberrecht Dantenstrukturen / Datenbank

Zitat:
Zitat von dr.no Beitrag anzeigen
2. Sind den auch noch wesentliche Elemente enthalten, wenn die Elemente umbenannt worten sind? (z.B.: Auto - Pkw; Schulungen - Workshops, etc...)
Warum nicht? Wenn wir als Elemente eines Sammelwerkes eine originelle schöpferische Auswahl und Anordnung der (an sich nicht unbedingt geschützten) Einzelteile erachten,

dann kann schon die Übernahme eines wesentlichen Teils dieser

Auswahl

und/oder

Anordnung der Elemente

ein Verstoß gegen das Urheberrecht des ursprünglichen Anordners und Auswählers sein.

Kann, muss nicht. Aber mal zur Verdeutlichung: Wenn ich jetzt "Gerds Hits der Literaturgeschichte" veröffentliche und da sind so einige abgekupfert, gar noch in alter Reihenfolge, von Marcels Kanon,

dann muss ich mich nicht wundern, wenn ich trotz einiger Umfomulierungen Ärger kriege vor Gericht.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #9 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 10:00
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AW: Urheberrecht Dantenstrukturen / Datenbank

Danke soweit.

Man könnte sich aber vorstellen, dass bei komplett neuer Anordnung, komplette Umbenennung der Elemente und komplette neue Untergliederung der Elemente kein Verstoß mehr vorliegt, oder?

Danke.

ps: Letzten Endes ist es ein schmaler Grat, den wahrscheinlich nur ein gericht entscheiden kann.
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  #10 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 10:29
V.I.P.
 
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AW: Urheberrecht Dantenstrukturen / Datenbank

Soweit es Texte und Bilder anbelangt, hat dieser Kollege recht anschaulich den Unterschied zwischen einer Bearbeitung, die der Zustimmung des Urhebers bedarf, und einer freien Bearbeitung, deren Verwertung auch ohne Zulässig ist, herausgearbeitet, zumindest für sonstige geschützte Werke im Sinne des UrHG:

Was ist eine freie Benutzung?

Ob da Gerichte bei anderen Werken andere Maßstäbe anlegen, weiß ich nicht. Gründe dafür offenbaren sich mir jedenfalls derzeit nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd
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