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Urheberrecht bei Umwandlung von Text zu Video

Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht bei Umwandlung von Text zu Video innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2011, 20:07
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Urheberrecht bei Umwandlung von Text zu Video

Hallo allerseits,

angenommen Person A möchte den Inhalt von Sachtexte/bücher von Person B (keine Romane, sondern Zusammenstellungen von schon vorhandenem Wissen)zu Videoeinheiten verarbeiten? Fällt dies unter das Urheberrecht oder muss immer die Person B gefragt werden bzw. eine Genehmigung eingeholt werden?
- ist Person A mit lediglich Quellenangaben auf der sicheren Seite?
- wie verhält es sich bei der Übernahme von Inhaltsverzeichnissen und die Reihenfolge des Inhaltes bsp ein Buch zu Photoshop nur als Video rausgebracht?
- wie verhält es sich bei Zusammenstellungen von Wissen, welches schon mehrere 100 Jahre alt ist?

Besten Dank im Voraus
& Grüße
Cettel

Geändert von cettel (08.03.2011 um 20:09 Uhr). Grund: Rechtsschreibung
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 01:33
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AW: Urheberrecht bei Umwandlung von Text zu Video

Hier mal reichlich Hintergrund.

Zur Bearbeitung (auch Verfilmung) von geschützten Werken:
Was ist eine freie Benutzung?

Zur Dauer des Urheberrechts: "§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 18:16
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AW: Urheberrecht bei Umwandlung von Text zu Video

Zitat:
Zitat von cettel Beitrag anzeigen
Hallo allerseits,

angenommen Person A möchte den Inhalt von Sachtexte/bücher von Person B (keine Romane, sondern Zusammenstellungen von schon vorhandenem Wissen)zu Videoeinheiten verarbeiten? Fällt dies unter das Urheberrecht oder muss immer die Person B gefragt werden bzw. eine Genehmigung eingeholt werden?
Die Verfilmung eines Textes fällt unter das Urheberrecht, und deshalb muß die Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers eingeholt werden.
Zitat:
- wie verhält es sich bei Zusammenstellungen von Wissen, welches schon mehrere 100 Jahre alt ist?
Spätestens 70 Jahre nach Tod des Urhebers erlischt das Urheberrecht. (Gewisse Ausnahmen gibt's nur für nicht veröffentlichte nachgelassene Werke.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 21:26
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AW: Urheberrecht bei Umwandlung von Text zu Video

Besten Dank für die schnellen hilfreichen Antworten!
Bevor die nächste Frage kommt hab ich ja viel studieren...

Viele Grüße aus Berlin
Ralf
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