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Urheberrecht bei technischen Daten

Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht bei technischen Daten innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 14:39
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Urheberrecht bei technischen Daten

Hallo,

also mal angenommen A hätte sich im Zuge eines Arbeitsprojektes intensiv mit dem Urheberrecht auseinandergesetzt und eine Vielzahl von Kommentaren und sonstigen Schriften durchgearbeitet. Auch Juris etc. , welche aber nicht immer hilfreich waren.
A's Problem wäre nun folgendes:

A hat hat im Rahmen des §2 UrhG bereits festgestellt, dass wissenschaftliche Daten der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden müssen und somit in der Regel nicht geschützt sind. Wie kann A aber nun die Brücke schlagen, wenn A eine Aussage über z.B. technische Produkdaten treffen will. Gemeint ist hiermit z.B. die Zusammenfassung eines Wikipedia-Artikels zum Thema Ipad.
Darf A soetwas auf dieser Grundlage? Wenn A im Rahmen einer solchen Plattform zitiert ist es ja grundsetzlich möglich, muss A jedoch schlichte Produkdaten wie z.B. Hohe des Gerätes mit einer Quellenangabe versehen oder kann A sowas auch selbstabgemessen haben und den Verweis weglassen? Können A oder die Wikipedia durch einen Anbieter jetzt abgemahnt werden, wenn A z.B. eine falsche Angabe gemacht habe? Wenn ja, auf welcher Grundlage .. §97 UrhG? Und wie schaut es z.B. mit einem selbsterstellten Foto des besagten Gerätes aus ? Oder darf A hier Großzitate und somit auch Herstellerfotos verwenden ?

Hoffe, dass ich hier richtig bin mit meiner Frage. A ist schon ganz verzweifelt in seiner Suche ;-)

Gruß,
Phil

Geändert von Phil247 (16.05.2011 um 16:47 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 16:25
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AW: Urheberrecht bei technischen Daten

Hallo!

Interessante Fragestellung, die leider nicht ganz den Forenregeln entspricht. Bitte entsprechend alle Ich-Bezüge etc. entfernen. Also "Mal angenommen, A möchte ...".
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  #3 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 16:47
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AW: Urheberrecht bei technischen Daten

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Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Hallo!

Interessante Fragestellung, die leider nicht ganz den Forenregeln entspricht. Bitte entsprechend alle Ich-Bezüge etc. entfernen. Also "Mal angenommen, A möchte ...".
Danke für den Hinweis! Habe es dementsprechend geändert
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  #4 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 17:28
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AW: Urheberrecht bei technischen Daten

Also das Urheberrecht kommt hier eigentlich nur bei den angedachten Fotos zum Tragen.

Grundsätzlich können technische Daten Betriebsgeheimnisse sein. Wenn sie aber wie hier bereits rechtmäßig veröffentlicht wurden, darf man sie auch weiterhin publizieren. Ebenso verhält es sich mit wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Sachgehalt einer Studie etc. unterliegt nicht dem Urheberrecht. Man darf sie halt nur nicht wörtlich oder annähernd wörtlich wiedergeben, zumindest nicht ohne Kennzeichnung als Zitat.

Herstellerfotos darf man nur in ganz engen Rahmen verwenden, ich würde das hier ausschließen. Damit sind eigene Bilder zu verwenden. Brenzlig kann es bei direkten Reproduktionen werden, wenn also ein Bild nur ein geschütztes Werk zeigt. Dann muss der Zweck die Verwendung ausnahmsweise rechtfertigen. Wenn man sich also mit der Menüansicht detailliert auseinandersetzen möchte, dann kann man auch einen ganz engen Screenshot anfertigen und veröffentlichen. Ansonsten kann das Probleme geben und die Hersteller sind da ganz gerne mal hinterher.
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