Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln innerhalb des Forums Urheberrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln Angenommen Band N schreibt ihre eigenen Lieder die sie dann selbst vertont und aufnimmt, ist es ihr dann erlaubt die eigenen Lieder auf ihrer Webseite X zum Streamen in einem Mediaplayer Y zum hören anzubieten? Vielen Dank für eure Antwort! Liebe Grüße |
| |||
| AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln "§ 15 Allgemeines (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere 1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16), 2. das Verbreitungsrecht (§ 17), 3. das Ausstellungsrecht (§ 18). (2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere 1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19), 2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a), 3. das Senderecht (§ 20), 4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21), 5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22)." Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln Was sollte dagegen sprechen? Zumindest solange sie die Rechte an ihren Werken niemand anders vermacht oder sonstige Verträge darüber abgeschlossen haben, sollten sie selbst frei darüber verfügen dürfen. Es gibt aber Bands, die auf ihren Webseiten mitteilen, dass sie von der GEMA untersagt bekommen hätten, ihre Werke kostenlos zum hören/runterladen anzubieten. Da könnte Band N schon mal nachlesen, was sie eventuell für Klauseln akzeptiert hat.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
| |||
| AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln Oder um es anders zu sagen: Aber klar doch!
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln Grundsätzlich kann der Urheber seine Werke verbreiten und öffentlich wiedergeben. Problematisch ist die sog. "Gemavermutung". Sollte Musik im Internet angeboten werden, ohne Anmeldung dieser Nutzung bei der GEMA, kann die GEMA Rechnungen erstellen. Der Urheber muss dann nachweisen, dass diese Werke nicht im Repertoire der GEMA sind. Erforderlich sind dann Angaben wie Komponist und Musiker, Titel usw... Die Gemavermutung ist also eine Art Beweislastumkehr. Anders ist es, wenn der Urheber seine Werke bei der GEMA gemeldet hat. Wenn ich mich nicht irre, muss er dann auch für die eigene Nutzung bezahlen bzw. diese anmelden. Es reicht bereits, wenn ein Komponist bei der GEMA gemeldet ist, selbst wenn das im konkreten Fall angebotene Werk nicht gemeldet ist. Fazit: Durch die Gemavermutung würde die GEMA immer Rechnungen stellen, ohne zu wissen, welche Werke angeboten werden. Gemafreie Musik dürfte aber angeboten werden.
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) |
| |||
| AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln Daran habe ich auch gedacht, war mir aber ad hoc nicht sicher, ob das nicht nur für Veranstaltungen (live oder Konserve) gilt. Dann muss das angemeldet werden mit Titelliste, an die man sich peinlich genau halten muss. Wer das nicht will muss halt GEMA bezahlen - für das Spielen seiner eigenen Werke! Bei auf einer Webseite angebotenen MP3-Streaming-Titeln sollte aber sowieso eine Playlist vorhanden sein. Auch Angaben zu Komponist/Urheber sollten dort zu finden sein.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln Richtig. Aber selbst wenn die Angaben auf der Internetseite vorhanden sind (Wer, Was usw...), wird die Gema darauf bestehen, dass der "Sendende" die Formulare der Gema ausfüllt und zusendet. Ich glaube, wer keine Rechnung bekommen und auf Nummer sicher gehen will, der sollte eine Anmeldung bei der Gema vornehmen, dass die Werke "gemafreie" Werke sind. Es ist sogar so, glaube ich, dass ein Urheber der seine angemeldeten Werke aufführt eine Vergütungspflicht beachten sollte, wenn er seine Werke auf einer Bühne präsentiert. Regelmäßig treten Bands ja nur bei einer "fremden" Veranstaltung auf, d.h. der Veranstalter muss dann für diese Aufführung bezahlen, da er die geschützten Werke öffentlich wiedergeben lässt. greets Gretsch
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) |
| |||
| AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln Vielen Dank für eure sehr qualifizierten Antworten! LG Geändert von richard90 (25.09.2011 um 20:35 Uhr). |
| |||
| AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln Wie jetzt! Das war doch ein fiktiver Fall!!!! Forenregeln!
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| In Klagezustellung Name falsch geschrieben | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 01.06.2011 20:55 |
| BGB AT 1.Klausur gerade geschrieben - Was meint ihr? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 17.02.2011 19:13 |
| In der Sperrzeit krank geschrieben | Arbeitsrecht | 13.08.2010 14:31 |
| Arbeit für Freund geschrieben | Schulrecht und Hochschulrecht | 03.10.2005 23:33 |
| Name im Testament falsch geschrieben | Erbrecht | 22.06.2005 20:19 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios