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Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln

Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.09.2011, 18:53
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Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln

Hallo liebe JuraForum'ler,

Angenommen Band N schreibt ihre eigenen Lieder die sie dann selbst vertont und aufnimmt, ist es ihr dann erlaubt die eigenen Lieder auf ihrer Webseite X zum Streamen in einem Mediaplayer Y zum hören anzubieten?

Vielen Dank für eure Antwort!

Liebe Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 24.09.2011, 22:39
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AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln

"§ 15 Allgemeines
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
1.
das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2.
das Verbreitungsrecht (§ 17),
3.
das Ausstellungsrecht (§ 18).
(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere
1.
das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2.
das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
3.
das Senderecht (§ 20),
4.
das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
5.
das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22)."

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 24.09.2011, 23:22
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AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln

Was sollte dagegen sprechen?

Zumindest solange sie die Rechte an ihren Werken niemand anders vermacht oder sonstige Verträge darüber abgeschlossen haben, sollten sie selbst frei darüber verfügen dürfen.
Es gibt aber Bands, die auf ihren Webseiten mitteilen, dass sie von der GEMA untersagt bekommen hätten, ihre Werke kostenlos zum hören/runterladen anzubieten. Da könnte Band N schon mal nachlesen, was sie eventuell für Klauseln akzeptiert hat.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #4 (permalink)  
Alt 24.09.2011, 23:22
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AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln

Oder um es anders zu sagen: Aber klar doch!
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  #5 (permalink)  
Alt 25.09.2011, 11:25
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AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln

Grundsätzlich kann der Urheber seine Werke verbreiten und öffentlich wiedergeben.

Problematisch ist die sog. "Gemavermutung". Sollte Musik im Internet angeboten werden, ohne Anmeldung dieser Nutzung bei der GEMA, kann die GEMA Rechnungen erstellen. Der Urheber muss dann nachweisen, dass diese Werke nicht im Repertoire der GEMA sind. Erforderlich sind dann Angaben wie Komponist und Musiker, Titel usw...

Die Gemavermutung ist also eine Art Beweislastumkehr.

Anders ist es, wenn der Urheber seine Werke bei der GEMA gemeldet hat. Wenn ich mich nicht irre, muss er dann auch für die eigene Nutzung bezahlen bzw. diese anmelden. Es reicht bereits, wenn ein Komponist bei der GEMA gemeldet ist, selbst wenn das im konkreten Fall angebotene Werk nicht gemeldet ist.

Fazit:
Durch die Gemavermutung würde die GEMA immer Rechnungen stellen, ohne zu wissen, welche Werke angeboten werden. Gemafreie Musik dürfte aber angeboten werden.
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"Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG)
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Alt 25.09.2011, 11:32
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AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln

Daran habe ich auch gedacht, war mir aber ad hoc nicht sicher, ob das nicht nur für Veranstaltungen (live oder Konserve) gilt. Dann muss das angemeldet werden mit Titelliste, an die man sich peinlich genau halten muss. Wer das nicht will muss halt GEMA bezahlen - für das Spielen seiner eigenen Werke!

Bei auf einer Webseite angebotenen MP3-Streaming-Titeln sollte aber sowieso eine Playlist vorhanden sein. Auch Angaben zu Komponist/Urheber sollten dort zu finden sein.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.09.2011, 11:58
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AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln

Richtig. Aber selbst wenn die Angaben auf der Internetseite vorhanden sind (Wer, Was usw...), wird die Gema darauf bestehen, dass der "Sendende" die Formulare der Gema ausfüllt und zusendet. Ich glaube, wer keine Rechnung bekommen und auf Nummer sicher gehen will, der sollte eine Anmeldung bei der Gema vornehmen, dass die Werke "gemafreie" Werke sind.

Es ist sogar so, glaube ich, dass ein Urheber der seine angemeldeten Werke aufführt eine Vergütungspflicht beachten sollte, wenn er seine Werke auf einer Bühne präsentiert. Regelmäßig treten Bands ja nur bei einer "fremden" Veranstaltung auf, d.h. der Veranstalter muss dann für diese Aufführung bezahlen, da er die geschützten Werke öffentlich wiedergeben lässt.

greets Gretsch
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Alt 25.09.2011, 17:41
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AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln

Vielen Dank für eure sehr qualifizierten Antworten!

LG

Geändert von richard90 (25.09.2011 um 20:35 Uhr).
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Alt 25.09.2011, 17:53
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AW: Urheberrecht bei selbst geschrieben Musiktiteln

Wie jetzt! Das war doch ein fiktiver Fall!!!! Forenregeln!
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