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Urheberrecht bei paßwortgeschützten Dokumenten

Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht bei paßwortgeschützten Dokumenten innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.03.2009, 19:40
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Urheberrecht bei paßwortgeschützten Dokumenten

Hallo !

Mich beschäftigt gerade folgendes fiktives Szenario und ich würde mich über eure Meinungen freuen !

Eine Veröffentlichung eines Buches auf einer Webseite ist ein Verstoß gegen das Urheberschutzgesetz. Erlaubt ist eine Kopie für meine eigenen, privaten Zwecke. Diese Kopie erstelle ich und lege sie für mich selbst auf meinen Webserver, paßwortgeschützt. Soweit noch legal, oder ?

Was nun, wenn das Paßwort (ohne mein Zutun) bekannt wird und "das halbe Internet" bei mir das Buch herunterlädt ? Sobald ich davon erfahre, ändere ich natürlich sofort das Paßwort und sperre den Zugang. Bin ich dennoch haftbar ?

Danke !


Bye. Flo.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.03.2009, 19:54
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AW: Urheberrecht bei paßwortgeschützten Dokumenten

Zitat:
Zitat von sflori
Erlaubt ist eine Kopie für meine eigenen, privaten Zwecke. Diese Kopie erstelle ich und lege sie für mich selbst auf meinen Webserver, paßwortgeschützt. Soweit noch legal, oder ?
Kein Problem.

Zitat:
Zitat von sflori
Was nun, wenn das Paßwort (ohne mein Zutun) bekannt wird und "das halbe Internet" bei mir das Buch herunterlädt ?
Tja...wie wäre es denn bekannt geworden? Durch Computerbetrug eines Hackers oder durch Fahrlässigkeit des Passwortinhabers?
__________________
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 30.03.2009, 20:13
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AW: Urheberrecht bei paßwortgeschützten Dokumenten

Zitat:
Zitat von Humungus
Tja...wie wäre es denn bekannt geworden? Durch Computerbetrug eines Hackers oder durch Fahrlässigkeit des Passwortinhabers?
Danke für die Nachfrage. Da hatte ich mir noch gar keine Gedanken drüber gemacht.

Vielleicht hast Du eine Idee zu folgenden beiden Szenarien:

1. Es ist nicht bekannt, wie das Paßwort an die Öffentlichkeit kam. Es könnte ja ein Arbeitskollege gesehen haben beim Eintippen oder ein Freund hat es mitbekommen. Aber keine Sabotage / Betrug.

2. Erratbares Kennwort. Fiktives Beispiel: Das Buch heißt Harry Potter und das Kennwort lautet: hogwart - eigentlich ja ein sicheres PW, aber im Kontext natürlich leicht zu erraten.


Bye. Flo.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.03.2009, 21:42
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AW: Urheberrecht bei paßwortgeschützten Dokumenten

Zitat:
Zitat von sflori

Was nun, wenn das Paßwort (ohne mein Zutun) bekannt wird und "das halbe Internet" bei mir das Buch herunterlädt ? Sobald ich davon erfahre, ändere ich natürlich sofort das Paßwort und sperre den Zugang. Bin ich dennoch haftbar ?
Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Urheberrechtsverletzungen.

Entscheidend ist die Frage: wurde veröffentlicht? Und wenn heruntergeladen kann, dann wird veröffentlicht., Ob das beabsichtigt ist oder nicht, ist m.E. unerheblich, es liegt dann in jedem Fall eine Urheberrechtsverletzung vor, die a) strafbar ist und b) regresspflichtig macht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 30.03.2009, 22:32
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AW: Urheberrecht bei paßwortgeschützten Dokumenten

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Urheberrechtsverletzungen.

Entscheidend ist die Frage: wurde veröffentlicht? Und wenn heruntergeladen kann, dann wird veröffentlicht., Ob das beabsichtigt ist oder nicht, ist m.E. unerheblich, es liegt dann in jedem Fall eine Urheberrechtsverletzung vor, die a) strafbar ist und b) regresspflichtig macht.
Das sehe ich genau so. Außerdem hätte derjenige, der die Datei veröffentlicht hat, besser aufpassen müssen; sprich die Datei besser sichern müssen oder gar nicht erst hochladen dürfen.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.03.2009, 07:52
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AW: Urheberrecht bei paßwortgeschützten Dokumenten

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Ob das beabsichtigt ist oder nicht, ist m.E. unerheblich, es liegt dann in jedem Fall eine Urheberrechtsverletzung vor, die a) strafbar ist und b) regresspflichtig macht.
Ich gehe nicht davon aus, dass bei der Strafzumessung kein Unterschied zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln gemacht wird.
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  #7 (permalink)  
Alt 31.03.2009, 13:48
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AW: Urheberrecht bei paßwortgeschützten Dokumenten

Danke für die interessanten Antworten. Ich denke, das hier ist die zentrale Aussage:

Zitat:
Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Urheberrechtsverletzungen.
Das war mir so vorher noch nicht bekannt.

Bye. Flo.
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  #8 (permalink)  
Alt 31.03.2009, 15:35
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AW: Urheberrecht bei paßwortgeschützten Dokumenten

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich gehe nicht davon aus, dass bei der Strafzumessung kein Unterschied zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln gemacht wird.
Ich gehe davon aus, daß es überhaupt keine Strafzumessung (strafrechtlich) geben wird, sondern eine zivilrechtliche Regressforderung, und da ist es dann unerheblich.
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