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Urheberrecht bei Filmdreh

Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht bei Filmdreh innerhalb des Forums Urheberrecht

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Alt 04.02.2012, 18:18
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Urheberrecht bei Filmdreh

Hallo, bin neu hier und bitte um Entschuldiung, falls dieses Thema schonmal besprochen wurde. Die Suchfunktion hat nichts ausgespuckt...

Es geht um folgendes Thema:

Eine Gruppe Schüler dreht im Unterricht einen Film. Der Lehrer bringt ihnen theoretische Dinge (Kameraperspektiven, Schnitttechniken etc.) sowie die Prozesse des Drehs bei (von der Grundidee bis hin zum Drehbuch). Der Film selbst wird aber komplett von den Schülern erdacht, gedreht, bearbeitet und geschnitten. Das benötigte Equipment stellen ebenfalls die Schüler. Nun behauptet eben jene Fachkraft, das Copyright an den fertigen Filmen zu besitzten. Einen Vertrag o.ä. wurde aber nie unterschrieben.

Hat er das Copyright nun tatsächlich und welche gesetzliche Begründung würde es dafür geben?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen
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Alt 04.02.2012, 22:02
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AW: Urheberrecht bei Filmdreh

Zitat:
Zitat von FreshDudel Beitrag anzeigen
Der Film selbst wird aber komplett von den Schülern erdacht, gedreht, bearbeitet und geschnitten.
Damit sind sie m.E. eindeutig und zweifelsfrei die Urheber.
Zitat:
Das benötigte Equipment stellen ebenfalls die Schüler.
Das ist für das Urheberrecht vollkommen unerheblich.
Zitat:
Nun behauptet eben jene Fachkraft, das Copyright an den fertigen Filmen zu besitzten.
Wenn überhaupt, dann könnte diese Fachkraft "Miturheber" sein - aber auch das halte ich in dem beschriebenen Fall für extremst unwahrscheinlich.

Zitat:
Einen Vertrag o.ä. wurde aber nie unterschrieben.
Auch das ist völlig unerheblich - das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes, sofern dieses ein Werk im Sinne des UrhG ist und die nötige "Schöpfungshöhe" besitzt.

Zitat:
Hat er das Copyright nun tatsächlich
Nein. (Siehe oben.)
Zitat:
und welche gesetzliche Begründung würde es dafür geben?
Keine. (Außer für eine eventuelle Miturheberschaft.)

Lehrer haben im Regelfall null Ahnung von Urheberrecht.

Deshalb verstoßen sie im Unterricht ja auch andauernd dagegen...

..............

(Es ist übrigens ebenfalls völlig unerheblich, ob die Schüler schon volljährig sind oder noch nicht. Auch Minderjährige können Urheber im Sinne des UrhG sein.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 06.02.2012, 15:06
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AW: Urheberrecht bei Filmdreh

Das war schonmal sehr hilfreich, vielen Dank

Könnte es nicht sein, das für die Schule eine andere Regelung gillt und der Fachkraft das Nutzungsrecht eingeräumt wird?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 16:12
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AW: Urheberrecht bei Filmdreh

Langsam, wenn der Lehrer bzw. die Schule als Hersteller des Filmes angesehen würde, dann hätte er ein Nutzungsrecht für alle nutzungsarten inne, vgl. §89 UrhG.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 16:59
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AW: Urheberrecht bei Filmdreh

Zitat:
Zitat von FreshDudel Beitrag anzeigen
Könnte es nicht sein, das für die Schule eine andere Regelung gillt
Nein, für die Schule gilt genau dasselbe UrhG wie für den Rest der Gesellschaft.

Zitat:
und der Fachkraft das Nutzungsrecht eingeräumt wird?
Natürlich kann es sein, daß der "Fachkraft" ein Nutzungsrecht eingeräumt wird. Die Urheber können dies tun.

Da stellt sich dann allerdings die Frage: Wo bitteschön sollen sie das denn in dem beschriebenen Fall getan haben?

Ich seh da nix. Und aus dem "Lehrer-Schüler"-Verhältnis ergibt sich das schon gar nicht. Selbst wenn aber die Urheber einem Dritten ein Nutzungsrecht einräumen, bleiben sie ja trotzdem die Urheber, mit allen Rechten und Ansprüchen.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 17:00
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AW: Urheberrecht bei Filmdreh

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Langsam, wenn der Lehrer bzw. die Schule als Hersteller des Filmes angesehen würde, dann hätte er ein Nutzungsrecht für alle nutzungsarten inne, vgl. §89 UrhG.
Es gibt aber keine Rechtsgrundlage dafür, den Lehrer oder die Schule als "Hersteller des Films" anzusehen.

Und wenn - dann müssten der Lehrer oder die Schule den Schülern eine Vergütung bezahlen. Viel Spaß...
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  #7 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 17:17
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Nein, weil man das durch Definition und Subsumtion ermitteln muss. Eine Rechtsgrundlage, dass der Hersteller ein ausschließliches Nutzungsrecht erhält stellt indes dieser §89 dar.
Demnach läge das alleinige Nutzungsrecht als ausschließliches dann beim Lehrer/ Schule. Die Schüler hätten nur noch ihre Urheberpersönlichkeitsrechte.
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Alt 06.02.2012, 17:22
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Beudeutet dies, das die Schule automatisch das Nutzungsrecht an allem besitzt, das Schüler im Unterricht schaffen?
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  #9 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 17:40
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Nein. Erstmal muss geklärt werden, was ein Filmhersteller ist, also ob das jetzt Lehrer oder Schule ist. Vielleicht sind es ja auch die Schüler selbst. §89 geht zwar davon aus, dass das unterschiedliche Personen sind, das schließt aber nicht den Fall aus, dass sie uU auch zusammen fallen können. Ein Forenuser mit nem Schricker im Regal oÄ sollte sich doch bitte mal dieser Frage annehmen.
Zweitens regelt der §89 nur etwas für Filme, so auch die Überschrift:
"Teil 3 - Besondere Bestimmungen für Filme (§§ 88 - 95)". Schreiben die Schüler ein Gedicht oder malen ein Bild, entsteht kein Nutzungsrecht.
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